Holzmann-Prozess: Erneut Antrag auf Befangenheit

Traben-Trarbach · Margit Bastgen, Rechtsanwältin der Stadt Trarben-Trabbach, hat den zweiten Antrag innerhalb einer Woche gegen Richter Christian-Armand Houben gestellt, der seine Ablösung zum Ziel hat. Houben ist der Vorsitzende der Arbeitsgerichtskammer, die entschieden hat, dass die Entlassung von Tourismuschef Matthias Holzmann nicht rechtens war.


Bastgen begründet ihren Antrag damit, dass zwischen Richter Houben und Kläger Holzmann wirtschaftliche Verflechtungen bestünden. Sie hätten denselben Auftraggeber: Hans Schneider. Denn Schneider sei beteiligt am oberbayerischen Institut für Fortbildung von Betriebsräten (ifb), für das Houben Referent sei. Schneider sei aber auch Gesellschafter der Hotelgesellschaft Moselschlößchen, einem Haus für das Holzmann nach eigener Aussage nebenberuflich tätig war. Schneider sei außerdem am Hotel Bellevue beteiligt. Mit beiden Traben-Trarbacher Häusern habe Holzmann bereits als Touristinfo-Leiter eng zusammengearbeitet.
Bastgen hat am Mittwoch dieser Woche bereits einen Befangenheitsantrag gegen Houben gestellt, der sich auf einen Beschluss zur Zwangsvollstreckung bezogen hat. Darin droht das Gericht der Stadt ein Zwangsgeld von 10 000 Euro für den Fall an, dass Traben-Trarbach den geschassten Tourismuschef nicht, wie im Urteil von Oktober entschieden, wieder als Leiter der Touristinfo einstellt, bis über einen Auflösungsvertrag entschieden ist. mai

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