Rechtliche Probleme

PRÜM. (cus) Nach Ansicht einer Kölner Kanzlei sind maßgebliche Bestimmungen des Bebauungsplan Bahnhofstraße II in Prüm rechtswidrig. Die Anwälte begründen dies mit einem angeblich unzulässigen Eingriff in den Wettbewerb.

Hans-Josef Rogge von der Property & Shares GmbH, einer der möglichen Investoren auf dem Prümer Bahngelände, äußerte bei seiner Präsentation im Stadtrat erhebliche Bedenken zum Bebauungsplan. Kernpunkt ist eine Klausel, die nahversorgungsrelevanten Einzelhandel nur erlaubt, wenn ein bereits in Prüm ansässiger Betrieb zum Bahnhof umsiedelt. "Die vorhandenen Wettbewerber werden vor der Ansiedlung eines weiteren Wettbewerbers geschützt", schreibt die von Rogge angefragte Anwaltskanzlei Lenz und Johlen aus Köln. In anderen Teilgebieten des Bebauungsplans seien innenstadtrelevante Sortimente hingegen zulässig. Dieser Widerspruch und der Eingriff in den Wettbewerb an sich seien rechtswidrig. Stadtbürgermeisterin Mathilde Weinandy sieht das Thema gelassen: "Wenn jemand meint, der Plan wäre unwirksam, muss er einen Prozess gegen die Stadt führen." Bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm war am Mittwoch niemand für eine Stellungnahme erreichbar.

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