Ab 63 Jahre ist Schluss mit Retten, Löschen und Bergen - Auch freiwillige Feuerwehrleute müssen in Rente

Trier · Die Feuerwehren begrüßen die Pläne von SPD und Grünen, durch gesetzliche Erleichterungen die Einsatzfähigkeit von freiwilligen Feuerwehren zu sichern. Allerdings sind sie skeptisch, ältere Feuerwehrleute zu reaktivieren.

Trier. Hans Schneider ist 70. Er behauptet von sich, absolut fit zu sein. Und einsatzfähig. Einsatzfähig für die freiwillige Feuerwehr in Jünkerath (Vulkaneifelkreis), für die er trotz körperlicher Behinderung jahrelang tätig war. Doch er darf nicht mehr. Wenn seine ehemaligen Kameraden alarmiert werden, darf er nicht mehr mit ausrücken. Das hat er schwarz auf weiß von der Unfallkasse Rheinland-Pfalz bekommen. Eine Teilnahme von Alterskameraden "am Einsatzgeschehen ist grundsätzlich tabu", teilte die für den Versicherungsschutz von Feuerwehrleuten während Einsätzen zuständige Unfallkasse der Verbandsgemeinde Obere Kyll mit.

Doch genau das wollen SPD und Grüne im Land mit einem neuen Gesetz künftig ermöglichen: Feuerwehrleute, die die Altersgrenze von 63 Jahren überschritten haben, sollen auch an Einsätzen teilnehmen dürfen (der TV berichtete). Mit dem Gesetz soll sichergestellt, werden, dass die freiwilligen Feuerwehren vor allem tagsüber genügend Personal haben.

"Feuerwehrkameraden können auch in höherem Lebensalter in bestimmten Bereichen aufgrund ihrer großen Lebens- und Einsatzerfahrung eingesetzt werden", sagt auch Jürgen Larisch, Kreisfeuerwehr-Inspektor des Eifelkreises Bitburg-Prüm. Er denkt dabei aber vor allem an Brandschutzerziehung. Bei Einsätzen ist er skeptisch, dass ältere Feuerwehrleute dem Stress und der körperlichen Belastung gewachsen sind. Unter schwerem Atemschutz zu arbeiten, sei für Ältere undenkbar, so Larisch. Auch Oliver Thömmes, Vorsitzender des Kreisfeuerwehrverbandes Bitburg-Prüm, hält es für fraglich, ob eine Ausweitung der Altersgrenzen "einen nennenswerten Beitrag zur Lösung der Einsatzfähigkeit leisten kann". Genau wie Larisch begrüßt er die rot-grüne Gesetzesinitiative, sie gehe in die richtige Richtung.

Doch beiden geht sie nicht weit genug. Mit dem Gesetz werde alleine den freiwilligen Feuerwehren die Verantwortung für den Erhalt der Einsatzfähigkeit gegeben. Allerdings seien die Kommunen für den Brand- und Katastrophenschutz zuständig. "Die Feuerwehr ist kein Verein, wie manche glauben, sondern eine Pflichtaufgabe im Rahmen der Daseinsvorsorge", sagt Larisch. Daher seien die Kommunen in der Pflicht, die Einsatzfähigkeit sicherzustellen, so Thömmes. Larisch schlägt vor, dass sich die Kommunen auch verstärkt darum bemühen, Frauen für den freiwilligen Dienst in der Feuerwehr zu gewinnen. wie

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort