Sieben Jahre Gefängnis plus x

Weil er im vergangenen Sommer eine Frau brutal vergewaltigt hat, muss ein 30-Jähriger aus dem Raum Wittlich für sieben Jahre ins Gefängnis. Zudem ordnete das Landgericht Sicherungsverwahrung an. Damit bleibt der Vergewaltiger auch nach Verbüßung seiner Strafe weiter in Haft.

Trier. Den gesamten dritten Verhandlungstag über verzieht der Angeklagte keine Miene. Fast regungslos sitzt der 30-Jährige rechts neben seinem Verteidiger Walter Teusch, die Hände auf dem Tisch gefaltet. Auch als der Vorsitzende Richter Armin Hardt um kurz nach 15 Uhr das Urteil verkündet, bleibt er äußerlich ruhig. "So wie die Strafe ausgesprochen wurde, nehme ich sie an", sagt der Angeklagte später.

Keine Frage: Der 30-jährige Vergewaltiger hat an den drei Prozesstagen vor dem Trierer Landgericht kein schlechtes Bild abgegeben, wenn man so etwas überhaupt sagen kann.

Anders als in den vorausgegangenen Vernehmungen hat er im Prozess ein volles Geständnis abgelegt und damit dem Opfer zumindest die Qual einer detaillierten Aussage erspart. Doch auch so leidet die 41-jährige Frau, die der Angeklagte an einem warmen Sommertag auf einer Wiese bei Wittlich vergewaltigt hat, noch unter der brutalen Tat: Sie war lange arbeitsunfähig, musste später den Job wechseln, hat Angstzustände und ist nach wie vor in psychologischer Behandlung.

Das war der Angeklagte auch. Jahrelang wurde er in mehreren Gefängnissen therapiert, nachdem er im Januar 2001 ein 15-jähriges Mädchen missbraucht hatte und anschließend zu einer mehr als sechsjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden war. Kaum wurde er im vergangenen Jahr nach Verbüßung der kompletten Strafe aus dem Knast entlassen, fiel er über die Frau in Wittlich her. Da muss über Erfolg oder Misserfolg der Therapie im Gefängnis nicht lange diskutiert werden. Selbst Mitgefangene bescheinigten dem Angeklagten seinerzeit eine Rückfall-Wahrscheinlichkeit von 63 Prozent - die Laien sollten mit ihrer Einschätzung recht behalten.

"Gibt es denn da überhaupt noch Behandlungsmöglichkeiten?", will der Vorsitzende Richter von den diversen Experten wissen. "Kaum", sagt eine Psychotherapeutin, "man braucht einen langen Atem", sagt eine andere Fachfrau, "nicht im Gefängnis", meint die Gutachterin.

Relativ einig ist sich die Experten-Riege aber darin, dass von dem 30-Jährigen eine große Gefahr ausgeht.

Das vierköpfige Gericht ordnet gegen den Mehrfach-Vergewaltiger daher Sicherungsverwahrung an, eines der schärfsten Schwerter der Justiz. Nach Verbüßung der siebenjährigen Gefängnisstrafe bleibt der Mann weiter in Haft - auf unbestimmte Zeit. Chancen auf Entlassung hat er nur, wenn Gutachter und Gericht später einmal der Überzeugung sind, dass von dem Angeklagten keine Gefahr mehr ausgeht. Nach den Erfahrungen der Vergangenheit wird ihm dies aber vorschnell niemand bescheinigen.

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