Tod in Trierer Parkhaus: Angeklagter schuldunfähig? - Verfahren beginnt morgen

Trier · Der Fall löste hohe Betroffenheit in der Region aus: Eine 74-Jährige wird in einem Trierer Parkhaus tödlich verletzt, als ein Fremder mit ihrem Auto losfährt. Im morgen beginnenden Prozess folgt die Verteidigung dem Motto „Therapie statt Strafe“.

 Paul Spieles, Mitarbeiter einer im Alleencenter tätigen Servicefirma, zeigt die Stelle, an der sich die Tragödie im Parkhaus am Abend des 21. August abgespielt hat. TV-Foto: Roland Morgen

Paul Spieles, Mitarbeiter einer im Alleencenter tätigen Servicefirma, zeigt die Stelle, an der sich die Tragödie im Parkhaus am Abend des 21. August abgespielt hat. TV-Foto: Roland Morgen

Die Staatsanwaltschaft klagt einen 56-jährigen Trierer der Körperverletzung mit Todesfolge, Nötigung und Unfallflucht an. Er ist nach Überzeugung der Ermittler der Täter, der im August 2014 in einem Trierer Parkhaus in das Auto eines älteren Ehepaars einstieg. Als er mit dem Fahrzeug losfuhr, klemmte er die 74-jährige Besitzerin zwischen der Fahrertür und einem Stützpfeiler ein und verletzte sie dadurch so schwer, dass sie kurze Zeit später in einem Trierer Krankenhaus verstarb.

Der Trierer Rechtsanwalt Otmar Schaffarczyk verteidigt den Angeklagten und stellt den Schuldvorwurf nicht infrage. Der Verdächtige ist von Augenzeugen erkannt worden und hat den Tatvorwurf bisher auch nicht abgestritten. Doch sein Motiv ist weiterhin ein Rätsel. "Raub scheidet aus", sagt Schaffarczyk im Gespräch mit dem TV. Der Angeklagte habe das Auto des Ehepaars nicht stehlen wollen. "Er wollte auch niemanden verletzen oder gar töten." Der Tod der 74-Jährigen, die zwischen ihrem losfahrenden Auto und einem Stützpfeiler des Parkhauses eingeklemmt wurde, sei ein tragischer Unfall gewesen.

Der Rechtsanwalt stellt seine Prozessstrategie unter das Motto "Therapie statt Strafe". Ob der Tatverdächtige an einer psychischen Erkrankung leidet, soll ein vom Gericht bestellter psychiatrischer Sachverständiger ermitteln. Aber auch Alkohol spiele eine Rolle, sagt Schaffarczyk. Sollte der Angeklagte die Tat im Rausch begangen haben oder unter einer schweren Erkrankung wie Schizophrenie leiden, kann er als schuldunfähig gelten und nicht bestraft werden.

Der 56-Jährige wird vor Gericht von seinem Schweigerecht Gebrauch machen und nichts zum Vorwurf der Staatsanwaltschaft sagen, kündigt sein Anwalt an. Acht Prozesstage sind angesetzt, das Urteil soll laut aktueller Planung am 17. April fallen.

Tragödie nach dem Einkaufen

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