Urteil: Drei Jahre Haft nach Vergewaltigung
Trier. (red) Das Landgericht Trier hat einen 33-Jährigen aus der Verbandsgemeinde Gerolstein wegen Vergewaltigung seiner geschiedenen Ex-Ehefrau zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Der Mann war zuvor über einen Balkon in die Wohnung eingebrochen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.