Verurteilt und trotzdem an Weihnachten frei

Trier · Drei von fünf Angeklagten im Prozess um eine gescheiterte Geldeintreiberei im August in Kröv (Bernkastel-Wittlich) sind mit einem blauen Auge davongekommen. Sie wurden am Donnerstag zu Bewährungsstrafen verurteilt. Zwei Männer müssen in Haft.

Ein Lächeln huscht über das Gesicht des 31-jährigen Polen, als Richter Armin Hardt kurz vor halb fünf Uhr gestern Nachmittag das Urteil gegen ihn verkündet. Erleichtert wirkt der vor kurzem zum ersten Mal Vater gewordene Mann, als der Richter sagt, dass die zweijährige Haftstrafe auf Bewährung ausgesetzt wird. Und noch größer ist die Freude, als Hardt am Ende der halbstündigen Urteilsverkündung mitteilt, dass die Untersuchungshaft beendet ist und der Haftbefehl aufgehoben wird. Der 31-Jährige ist verurteilt, aber frei. Er kann Weihnachten zu Hause in Polen feiern. Mit seiner Frau und seinem Sohn, den er noch nicht gesehen hat. Auch zwei mitangeklagte Landsleute kommen mit einem blauen Auge davon; auch sie werden zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Der eine Mann ebenfalls zu zwei Jahren, der andere, ein 34-Jähriger, der mit seiner Frau und seiner kleinen Tochter in Polen bei seinen Eltern wohnt, zu einem Jahr und neun Monaten. Sie kommen frei - alle drei Polen, die zu Tätern geworden sind, weil sie zunächst Opfer waren. Opfer eines ausbeuterischen, aber anscheinend üblichen Systems im Baugewerbe.
Die Männer waren nach Deutschland gekommen, um den Lebensunterhalt für ihre Familien zu verdienen. Auf dem Bau. Als Scheinselbstständige, die für windige Unternehmer arbeiteten, für einen Hungerlohn, maximal 1500 Euro im Monat, schwarz, nicht sozialversichert. Und jene Unternehmer wiederum nehmen als Subunternehmer Arbeiten von nicht weniger windigen Auftraggebern an.
Genau das ist den drei Polen und einem weiteren Landsmann zum Verhängnis geworden. Seit Juli sind sie bei einem 41-jährigen Bauunternehmer aus dem hessischen Groß-Gerau beschäftigt, der wiederum für ein in Berlin gemeldetes Generalunternehmen für Hochbau und Innenausbau einen Auftrag angenommen hat. Die Chefs dieser Firma leben in Kröv. Und genau dahin fahren die vier bis dahin unbescholtenen, nicht vorbestraften Polen und der deutsche Unternehmer, dessen Vorstrafenregister bereits einige Einträge wegen Betrugs enthält, am 12. August dieses Jahres, um ihr ausstehendes Geld einzutreiben. 6000 Euro für geleistete Arbeiten. Bei verabredeten Vorhaben stürmen sie an dem August-Sonntag die Wohnung der beiden Bauunternehmer, 37 und 38 Jahre alt. Einer der Polen, ein 34-Jähriger, bedroht einen der Männer mit einer mit Platzpatronen geladenen Schreckschusspistole, hält sie ihm an den Kopf. "Wir wollen unser Geld, egal wie", fordern sie unmissverständlich die beiden Männer auf, die sich aber, wie sie vor Gericht aussagen, nicht wirklich bedroht fühlen.Drei Polen fahren dann mit dem 37-Jährigen in dessen Auto nach Wittlich, zur Bank wie sie glauben. Doch statt vor dem Geldautomaten zu halten, stoppt der Mann direkt vor der Polizei, zieht den Schlüssel aus dem Wagen, rennt in die Dienststelle und lässt die verdutzten Polen im Auto zurück.
Währenddessen sind der Hesse und der andere Pole mit dem 38-Jährigen in dessen Wohnung in Kröv und warten auf das Geld. Die drei Mittäter kommen per Taxi aus Wittlich zurück. Als sie fliehen wollen, werden sie von der mittlerweile angerückten Polizei festgenommen.
Es sei ein unzulässiger Akt der Selbstjustiz gewesen, geißelt Hardt die Tat des Quintetts. Auch wenn der Verdacht bestehe, dass das Kröver Bau-Duo absichtlich die Rechnungen nicht bezahlt habe, rechtfertige das die Tat nicht. Die Polen hätten sich an ihren Auftraggeber, den 41-Jährigen aus Groß-Gerau, wenden müssen, um an ihr Geld zu kommen, sagt Hardt. Die beiden Kröver seien die falschen Adressaten gewesen.Der Richter sieht in dem 41-Jährigen den Haupttäter; der Mann habe, obwohl er an dem besagten August-Sonntag 3000 Euro in der Tasche gehabt habe, zusammen mit dem 34-jährigen Polen, dem der Revolver gehörte, den Plan gefasst, nach Kröv zu fahren, um dort die beiden Bauunternehmer unter Druck zu setzen.Daher verurteilt das Gericht den Hessen und den 34-Jährigen zu dreijährigen Haftstrafen.Die Verteidiger der Angeklagten haben zuvor in ihren Plädoyers versucht, den beiden Opfern eine Mitschuld an der Tat zu geben. Ihre Argumentation: Es sei eine Masche, dass sie angeblich Rechnungen von Subunternehmen nicht bezahlten. Damit hätten die Männer die Polen zu Opfern gemacht, die um ihr Geld kämpfen wollten.Christoph Rühlmann, Verteidiger des 34-jährigen Polen, der einen der Kröver mit dem Revolver bedroht hat, verlangt, dass die Staatsanwaltschaft die Erkenntnisse gegen die Bauunternehmer von der Mosel weiterleitet und damit verhindert, dass womöglich noch andere Polen Opfer der, wie er sagt, Betrüger werden.Doch Staatsanwältin Anne Wildfang sieht keinen Anlass, gegen die beiden Bauunternehmer zu ermitteln.Es gebe keine Hinweise auf Betrug, sagt die Staatsanwältin. Die beiden Männer seien Opfer, keine Täter.Den "geistigen Rädelsführer" der Tat sieht auch sie in dem 41-jährigen Hessen.

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