Bewährungsstrafe nach Kindesmissbrauch

Trier · Die Erste Große Jugendkammer des Landgerichts Trier hat einen 53-jährigen Mann zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Der Trierer hatte gestanden, seine beiden Nichten und seine Stiefnichte insgesamt neun Mal sexuell missbraucht zu haben, als sie sieben bis zehn Jahre alt waren (der TV berichtete).


Das Gericht hielt dem Angeklagten sein Geständnis und eine günstige Sozialprognose zugute. Zu den Bewährungsauflagen gehört auch eine ambulante Therapie wegen der Pädophilie. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. cus
Ausführlicher Bericht folgt.

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