Damit die Zentren nicht ausbluten

Der Handel wird neu sortiert: Die vom Bundesbaugesetz geforderte Definition "zentraler Versorgungsbereiche" soll festlegen, welche Stadt- und Ortskerne entwickelt und gefördert werden dürfen - und welche nicht.

Trier. (jp) Städte und Gemeinden müssen bundesweit ihre Einzelhandelsstrukturen neu analysieren und gliedern. Wo liegen unverzichtbare und über ihre Grenzen hinaus wichtige Hauptzentren wie die Trierer Innenstadt? Auch die Nebenzentren, Trierer Beispiele wären in unmittelbarer Innenstadtnähe die Saar- und Paulinstraße und weiter draußen die Einkaufzentren in Tarforst und Trier-West, sind ein zentrales Thema dieser Regelung. Die Kommunen müssen Kriterien festlegen, aus denen hervorgeht, ob es sich um schützens- und entwicklungswerte Nebenzentren handelt oder ob eine Entwicklung an dieser Stelle die City ausbluten lässt. Um Fragen dieser Art dreht sich die im Bundesbaugesetz und dem Landesentwicklungsprogramm IV festgehaltene Definition von "zentralen Versorgungsbereichen", um die Trier sich in den nächsten Monaten kümmern wird (der TV berichtete). Am Ende dieser Debatte steht die Entscheidung des Stadtrats.

"Aus dieser Regelung spricht die Einsicht, dass Entwicklung und Schutz von handelsstarken Zentren nicht einfach durch kommunale Grenzen gelöst werden können, innerhalb derer jeder macht, was er für richtig hält", sagt Alfred Thielen, Geschäftsführer des Einzelhandelsverbandes Trier. "Es geht natürlich darum, Innenstädte zu schützen, aber auch zu analysieren, in welchen Ortsteilen und auch kleineren Gemeinden Versorgungsbereiche entstanden sind, die man schützen muss."

Parallel dazu soll auch deutlich werden, an welchen Punkten eine weitere Entwicklung des Einzelhandels den definierten Versorgungszentren durch eine zu große Konkurrenz schaden würde. "Dann ergibt sich die Notwendigkeit, dort keine weitere Entwicklung zuzulassen", so Thielen.

"Wir tragen dieses Konzept mit", sagt Andreas Noll vom Vorstand der City-Initiative Trier. "Wir wissen noch nicht, was genau dabei herauskommt." Der Schutz des Handels sei ein wichtiges Ziel. "Dieses wird aber nur erreicht, wenn alle an einem Strang ziehen."

Die Region Trier ist ein Musterbeispiel für Streitfragen um den kommunalen Einzelhandel - deshalb sind Regelungsversuche wie der aktuelle alles andere als neu. Im vergangenen Jahrzehnt gab es immer wieder Kontroversen. Als Möbel Martin in Konz siedelte, ging die Stadt Trier auf die Barrikaden. Als die Trierer ihrerseits in Castelforte ein neues Gewerbegebiet schufen, reagierte man in Schweich sauer.

Schon 2003 sollte deshalb eine "Interkommunale Vereinbarung Einzelhandel" die Entwicklung so lenken, dass alle drei Kommunen gut damit leben können. So wurde festgehalten, welche Zonen bei einer Ansiedlung die Interessen der anderen Kommunen berühren und welche Flächen nur die betroffene Gemeinde angehen. Deshalb ist die vom Bundesbaugesetz geforderte neue Definition der Einzelhandelszonen für die Stadt Trier und den Landkreis Trier-Saarburg eine Aufgabe, mit der beide schon viel Erfahrung haben.Extra Das Baugesetzbuch sagt dazu: "Die Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche in den Städten und Gemeinden dient der Stärkung der Innenentwicklung und der Urbanität der Städte sowie der Sicherstellung einer wohnortnahen Versorgung. Letztere bedarf angesichts der demografischen Entwicklung eines besonderen Schutzes, vor allem auch wegen der geringeren Mobilität älterer Menschen." Das System soll verhindern, dass "das vorhandene oder geplante Zentrensystem einer Gemeinde so beeinträchtigt wird, dass es durch Kaufkraftabfluss zu Leerständen von Geschäften und somit zu einem Absinken des Versorgungsniveaus und der Vielfalt der Einzelhandelsgeschäfte in den Zentren kommt".

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