Datenschützer kritisiert Behörde

TRIER. Der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte hat das Verhalten der Trierer Ausländerbehörde kritisiert. Die Behörde hatte private Kontodaten, die von einer Bankangestellten illegal mitgeteilt wurden, weiterverwendet. Das sei unzulässig, schreibt der Datenschützer.

Vergangenes Jahr hatte eine Mitarbeiterin der Deutschen Bank die Trierer Ausländerbehörde über Kontobewegungen eines chinesischen Studenten informiert. Weil das Amt den Verdacht hegte, die Lebensgefährtin des Studenten wolle sich eine Aufenthaltsgenehmigung erschleichen, ging die Behörde der Angelegenheit nach. Sogar die Staatsanwaltschaft wurde eingeschaltet. Der Verdacht stellte sich als unhaltbar heraus, das Verfahren wurde eingestellt (der TV berichtete). Weil die Deutsche Bank zunächst abstritt, die Behörde informiert zu haben, schaltete sich im Februar die Aufsichts- und Dientsleistungsdirektion (ADD) ein. Die Kontrollbehörde veranlasste die Überprüfung der Telefonprotokolle der Bank. Nachdem die undichte Stelle im Geldinstitut herausgefunden war, kündigte die Bank nach TV-Informationen einer Mitarbeiterin wegen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz fristlos. Auf Antrag des chinesischen Studenten überprüfte der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Klaus Globig den Sachverhalt (der TV berichtete). Jetzt liegt sein Ergebnis vor: "Die Nutzung der Informationen, die seitens der Bank bei der Behörde eingingen, war unzulässig. Ich habe das Trierer Amt darauf hingewiesen, dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Zukunft eingehalten werden müssen", sagte Klaus Globig im TV-Gespräch."Illegale Daten hätten erkannt werden müssen"

Die Behörde hatte behauptet, es sei nicht zu erkennen gewesen, dass die Daten illegal gewesen seien - trotz einer dem TV als Lichtkopie vorliegenden Aktennotiz, aus der hervor geht, dass eine Mitarbeiterin der Bank angerufen und die exakten Kontodaten durchgegeben hat. "Bei entsprechender Aufmerksamkeit" hätte "erkannt werden müssen, dass die Daten illegal sind", hält Globig dagegen. Die zeitliche Nähe zwischen dem Abheben des Geldes und der Unterrichtung der Behörde sowie der Aktenvermerk seien deutliche Hinweise auf die Rechtswidrigkeit. Außerdem habe die öffentliche Stelle grundsätzlich eine Prüfpflicht, wenn eine Privatperson Daten übermittele. "Das ergibt sich aus dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes", schreibt Globig. "Die Ausländerbehörde musste wissen, dass ihre Informantin Bankbedienstete war und die Informationen ohne oder gegen den Willen des Betroffenen weitergegeben wurden. Es ist offensichtlich, dass dies gegen das Bankgeheimnis verstößt." Weil keine Gefahr für Leib, Leben oder Ehre bestanden habe, könne nicht mit einer Abwägung der Rechtsgüter argumentiert werden. Auch sei das öffentliche Interesse an der Verfolgung des speziellen Sachverhalts nicht so groß, als dass die illegale Weiterverwendung der Daten gerechtfertigt wäre. Globig weist außerdem darauf hin, dass die Verwaltung nicht dazu beitragen dürfe, dass ihre Informanten gegen Rechtsvorschriften verstoßen. Stadt zieht keine Konsequenzen

Die Stadt hatte mit Hinweis auf den Informantenschutz im Dezember eine Stellungnahme zu der Angelegenheit verweigert: "Ausländerbehörden erhalten aus den unterschiedlichsten Quellen Informationen zu vermeintlichen oder tatsächlichen illegalen Praktiken ausländischer Staatsangehöriger. Um diese für die ausländerbehördliche Arbeit wichtige Informationsgewinnung nicht zu gefährden, wird aus grundsätzlichen Erwägungen zu dieser Thematik keine Stellungnahme abgegeben", hieß es damals aus dem Rathaus. Auch auf die aktuelle Anfrage des TV, welche Konsequenzen das Schreiben des Datenschützers haben wird, antwortet die Stadt nur ausweichend: "Datenschutzrechtliche Grundsätze waren und sind Leitlinie bei der Ausländerbehörde und den übrigen Ämtern der Stadt." Zu einer Entschuldigung bei dem Chinesen - gegen den immerhin staatsanwaltschaftlich ermittelt wurde - "bestehe kein Anlass". Weil Datenschützer Klaus Globig in dem Verhalten des Ausländeramtes kein "vorsätzliches, absichtliches Vergehen" erkennen kann, hat er von einer förmlichen Beanstandung des Sachverhaltes abgesehen. Das fasst die Verwaltung offenbar als Bestätigung ihres Verhaltens auf: "Die Stadt hat in dem besagten Fall konkrete und ernst zu nehmende Hinweise über ein mögliches Täuschungsmanöver erhalten. Sie ist dazu verpflichtet, Verdachtsmomenten auf ein gesetzwidriges Verhalten nachzugehen."

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