Dienstaufsicht genehmigt Trierer Doppelhaushalt für 2013 und 2014

Trier · Grünes Licht für den Trierer Haushalt: Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hat den Etat der Stadt Trier für die Jahre 2013 und 2014 mit Auflagen genehmigt. Diese Entscheidung birgt eine gute Nachricht für Kitas und freie Träger der Jugendhilfe.

Oberbürgermeister Klaus Jensen hat dem Steuerungsausschuss am Donnerstagabend berichtet, die ADD habe den im Dezember vom Stadtrat beschlossenen Trierer Doppelhaushalt genehmigt. Die Auflagen seien moderat und umfassen eine Sparauflage von 600.000 Euro für beide Haushaltsjahre.
Ebenso positiv war Jensens zweite Nachricht: Die rund vier Millionen Euro, die sich auf die Jugendhilfe beziehen, sind aus der Liste der freiwilligen Leistungen herausgenommen worden, ebenso die Aufwendungen für die Kitas.

Die Bedeutung dieser Änderung steht in direktem Zusammenhang mit einem der härtesten politischen Konflikte 2012: dem Streit um die Zuschüsse für die freien Träger der Jugendhilfe.
Die ADD hatte die Stadt 2012 aufgefordert, 1,9 Millionen Euro im laufenden Trierer Haushalt einzusparen. Ein kleiner Teil dieses Sparpakets sollte eine fünfprozentige Kürzung der Zuschüsse werden, die von der Stadt an freie Einrichtungen der Jugend- und Sozialarbeit fließen (der TV berichtete mehrmals) - insgesamt 168.000 Euro.
Der Stadtrat nahm das Sparpaket in seiner Sitzung Ende Juni an. Die Träger wiesen deutlich darauf hin, dass sie bereits seit langer Zeit am absoluten Limit und ohne jede langfristige Planungssicherheit arbeiten müssen. Eine weitere Kürzung würde Existenzen bedrohen.

Im Rahmen der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2013 und 2014 im Dezember stoppte der Stadtrat die Sparpläne schließlich und kassierte seinen Beschluss vom 28. Juni: Die freien Träger bekommen ab 2013 nicht nur ihr ursprüngliches Budget, sondern sogar einen Aufschlag, der vor allem Gehaltssteigerungen auffangen soll.
Das Hauptproblem bestand weiterhin: Die Aufwendungen für die Jugendhilfe fielen in die Kategorie der freiwilligen Leistungen, die in der Regel als Erste von Sparauflagen der Kommunalaufsicht getroffen werden. Das hat sich geändert: Ab sofort zählen sie zu den Pflichtaufgaben.

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