Eifelsteig: Beschilderung darf nicht sichtbar sein

Kordel. (alf) Die Klage eines Privatwaldbesitzers im Kylltal gegen die Streckenführung des Eifelsteigs hat dazu geführt, dass die Beschilderung bei Kordel verdeckt oder abgehängt werden muss. Diese Entscheidung hat jetzt das Verwaltungsgericht Trier getroffen.

Das Land Rheinland-Pfalz müsse die Eifeltourismus GmbH dazu anhalten, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Waldstück-Eigentümerin zu beachten, bis das Gericht eine Entscheidung gefällt habe. Damit darf die vom Land im Juli 2008 erteilte Markierungsgenehmigung nicht vollzogen werden; auch darf vorerst nicht für den Premium-Wanderweg geworben werden. Seite 12

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