Erbe entwendet, Anwalt verklagt

Ein Trierer Rechtsanwalt soll seiner Mandantin dabei geholfen haben, unterschlagenes Geld - rund 320 000 Euro - vor dem rechtmäßigen Erben zu verstecken. Die Staatsanwaltschaft hat am Donnerstag Anklage gegen den 87-Jährigen erhoben.

Trier. Viel Licht hat der erste Verhandlungstag nicht gebracht in die verworrene Geschichte um ein Erbe, das eine Frau aus Zemmer (Kreis Trier-Land) unterschlagen hat. Seit zehn Jahren kämpft der rechtmäßige Erbe um sein Vermögen. Im jüngsten Verfahren, das am Donnerstag vor dem Trierer Amtsgericht begonnen hat, klagt die Staatsanwaltschaft den Trierer Rechtsanwalt Z. an, der wegen Unterschlagung verurteilten Frau beim Verstecken des Erbes geholfen zu haben.

Als Zeugen verhörte der Vorsitzende Richter Helmut Reusch gestern den rechtmäßigen Alleinerben. Dessen Vater hatte in seinen letzten Lebensjahren engeren Kontakt zu der Frau aus Zemmer. In seinem Testament hatte er allerdings seinen Sohn als Alleinerben eingesetzt.

Als der Vater Ende 2000 starb, brachte die Frau aus Zemmer - die Vollmachten über seine Konten besaß - Geld und Wertpapiere in ihren Besitz. Insgesamt rund 323 000 Euro zahlte sie auf ein Luxemburger Bankkonto ein. Den Trierer Rechtsanwalt Z. beauftragte sie später mit der Verwaltung des Geldes. Der Rechtsanwalt zahlte der Frau rund 51 000 Euro aus, das übrige Geld legte er bei verschiedenen Banken an und zahlte der Erbschleicherin von den Zinsen monatlich rund 750 Euro. "Sie wussten, dass es dabei um ein Vermögen ging, das Frau K. unrechtmäßig erworben hatte", warf Oberstaatsanwalt Hans-Peter Hemmes dem angeklagten Rechtsanwalt Z. vor. "Ich fühle mich nicht schuldig", hielt der 87-Jährige, der immer noch praktiziert, dagegen. Er habe sich bei der Luxemburger Bank versichert, dass das Geld auf ihren Namen eingetragen sei. "Da bin ich natürlich davon ausgegangen, dass ihr das Geld auch gehört."

Allerdings hatte Rechtsanwalt Z. seine Mandantin K. in mehreren Verfahren vertreten, die der Sohn des Verstorbenen angestrengt hatte. 2007 war K. wegen Unterschlagung zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. 203 000 Euro sollte sie zudem an den Alleinerben zahlen. Weil sie das Geld nicht hat, läuft die gerichtlich angeordnete Zwangsversteigerung ihres Wohnhauses in Zemmer.

2009 hatte das Trierer Landgericht zudem Rechtsanwalt Z. verurteilt, das von ihm verwaltete Geld an den Alleinerben auszuzahlen. Inklusive Zinsen und Gerichtsgebühren musste Z. rund 292 000 Euro an den in Berlin lebenden Mann zahlen, der seinen im Jahr 2000 verstorbenen Vater zuletzt 1988 in seinem Heimatdorf Wadgassen im Saarland besucht hatte.

Am 15. März soll die Frau aus Zemmer als Zeugin vernommen werden. Dann wird es wohl auch um einen luxemburgischen Pfarrer gehen, der der Frau eine Spendenquittung über 200 000 Euro für neue Glocken in einer Kirche im luxemburgischen Echternach ausgestellt haben soll. Offenbar ist das Geld nie geflossen, vielmehr wollte die Frau so wohl den Verbleib des unterschlagenen Geldes vertuschen.

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