Gericht verwarnt 44-Jährige wegen Misshandlung

Trier · Die Erste Große Jugendkammer des Landgerichts Trier hat eine 44-jährige Frau aus dem Raum Trier der Misshandlung von Schutzbefohlenen für schuldig befunden. Allerdings blieb es bei einer Verwarnung.

Trier. Das Landgericht Trier sprach bereits im August 2012 ein inzwischen rechtskräftiges Urteil gegen einen Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs und Misshandlung von Schutzbefohlenen. Opfer waren die Kinder seiner Ehefrau, ein heute 14-jähriges Mädchen sowie ein 17-jähriger und ein neunjähriger Junge. Der Ehemann, der nicht Vater der Kinder ist, muss vier Jahre und sechs Monate hinter Gitter.
Das Verfahren gegen seine Ehefrau hatte die Kammer abgetrennt. Der 44-Jährigen wurde in der Anklage vorgeworfen, nichts dagegen unternommen zu haben, als ihr Ehemann ihre Kinder misshandelt habe. Die Kinder seien ihrer Fürsorge unterstellt gewesen und hätten ihrem Haushalt angehört, so dass sie die Kinder hätte schützen müssen. Dies habe sie unterlassen und sie dadurch gequält.
Diesen Vorwurf sah das Gericht als erwiesen an, sprach jedoch ein mildes Urteil. Die zuvor nicht strafrechtlich in Erscheinung getretene Frau wurde lediglich verwarnt. Zudem behielt sich das Gericht die Verurteilung zu einer Geldstraße von 90 Tagessätzen à 25 Euro vor. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. cus

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