Polizisten dürfen fotografiert und gefilmt werden

Trier · Bei dem Polizeieinsatz mit fünf Festnahmen in Trier-Nord (der TV berichtete) hat es laut einem Zeugen auch Ärger um Fotos von Polizeibeamten gegeben. Solche Aufnahmen sind grundsätzlich erlaubt, ihre Veröffentlichung ist allerdings stark eingeschränkt.

Trier. Ein Einsatz wegen Ruhestörung durch eine Party in der Trie rer Alkuinstraße am Wochenende eskalierte. Nach Mitteilung der Polizei seien mehrere Beamte angegriffen worden. Fünf Menschen wurden festgenommen.
Augenzeuge Robin Resch fotografierte nach eigener Aussage Polizisten mit seinem Handy. Daraufhin habe ein Polizist nachdrücklich die Herausgabe des Handys verlangt. "Als ich die Fotos mit Polizisten löschte, bekam ich mein Handy zurück", sagt Resch.
Auf TV-Anfrage zu Details des Einsatzes bittet die Polizei um Verständnis, "dass wir grundsätzlich zu den laufenden Ermittlungen keine weitergehenden Auskünfte geben".
Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg müssen Bürger, die Polizisten fotografieren, bei einer anschließenden Überprüfung ihre Personalien angeben. Das Filmen und Fotografieren von Polizeieinsätzen sei jedoch grundsätzlich zulässig. Rechtswidrig sei hingegen das Verbreiten und öffentliche Zurschaustellen der Abgebildeten ohne deren Einwilligung. cus

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