Rechtsstreit entschieden

TRIER. (red) Der Rechtsstreit über die Bebauungspläne Petrisberg (Normenkontrolle BU 16, 18, 19 und Lärmschutz Aveler Tal) ist zu Gunsten der Stadt endgültig entschieden. Nachdem das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz bereits im Januar einen zweiten Normenkontrollantrag der Bürgerinitiative "Lebenswertes Kürenz" mit dem Hinweis ablehnte, dass dem Petrisberg eine herausragende städtebauliche Bedeutung zukomme und das Lärmschutzkonzept für die Anwohner der Avelsbacher Straße ordnungsgemäß geheilt worden sei, wies das Bundesverwaltungsgericht nun die Beschwerde eines Antragstellers gegen die Nichtzulassung der Revision zurück.

Die Rechtssache habe weder die grundsätzliche Bedeutung, die ihr der Antragsteller beimesse, noch weiche das Normenkontrollurteil von einer divergenzfähigen Entscheidung ab, heißt es in der Begründung. Mit dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts ist der Rechtsstreit zu Gunsten der Stadt abgeschlossen worden.

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