Nach Rechtsstreit Verwaltung hält Zufahrt zu umstrittener Palzemer Wohnanlage für gesichert

Trier/Palzem · Die Kreisverwaltung hält die Zufahrt zur im Bau befindlichen, fünfstöckigen Wohnanlage am Ortsrand von Palzem für gesichert. Sie zweifelt deshalb auch nicht an der Baugenehmigung für das umstrittene Objekt.

Palzemer Wohnanlage: Verwaltung hält Zuwegung für gesichert
Foto: TV/Privat

Dies hat Pressesprecher Thomas Müller auf TV-Anfrage mitgeteilt. Damit reagiert die Verwaltung auf das aktuelle Urteil des Oberverwaltungsgerichts zum Wirtschaftsweg, der als Zufahrt zur Anlage dienen soll (der TV berichtete siehe hier). Mit dem Urteil sah es zunächst so aus, als würde dem Bau mit 18 Wohnungen die Zufahrt fehlen. Denn das Gericht hatte entschieden, dass die Satzung zur Aufhebung des Wirtschaftswegs rechtswidrig sei. Die Satzung wiederum ist Voraussetzung für die bereits erfolgte Widmung der Trasse als öffentliche Straße.

Zur Frage, wieso die Kreisverwaltung die Zufahrt nicht als gefährdet ansieht, verweist Pressesprecher Thomas Müller auf eine Mitteilung des Gerichts an den Bauherrn. Dieser wollte an dem Verfahren zum Wirtschaftsweg beteiligt werden. Das Gericht hatte dies laut Müller abgelehnt mit der Begründung, dass Widmung und Baugenehmigung auch dann bestehen blieben, wenn die Aufhebungssatzung – wie schließlich geschehen – für unwirksam erklärt würde. Der Bauherr genieße im Bezug auf die Widmung Vertrauensschutz, heißt es von Seiten der Verwaltung. Das bedeutet, er muss sich auf die Widmung, die von einem anderen Gericht bereits bestätigt wurde, verlassen können.

Das SWR Fernsehen berichtet in „Zur Sache Rheinland-Pfalz!“ am Donnerstag, 27. Mai, 20.15 Uhr, ebenfalls über den Streit um den Wirtschaftsweg in Palzem.

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