Meinung Das wirft Fragen auf

Die Situation in Palzen mit einem weit fortgeschrittenen fünfstöckigen Bau, dem nun die legale Zufahrt zu fehlen scheint, wirft Fragen auf.

Kommentar zur Ifa Immobilien Wohnanlage in Palzem
Foto: TV/Klaus Kimmling

Wie konnte es so weit kommen? War die Kreisverwaltung zu gutgläubig, als sie dem Investor den Bau genehmigte mit der Auflage, die Zuwegung müsse erst vor der Nutzungsaufnahme nachgewiesen werden? Immerhin war um diese Zuwegung zuvor schon bis hin zum Bundesverwaltungsgericht gestritten worden. Und das höchste deutsche Gericht für dieses Rechtsgebiet hatte bereits – wie aktuell das Oberverwaltungsgericht – dargelegt, dass per Flurbereinigung festgesetzte Wegerechte wie in diesem Fall nicht so einfach zu kippen sind.

Wieso musste im Gegensatz zum Investor der Wohnanlage der benachbarte Winzer eine Zufahrt für eine Halle auf seinem Betriebsgelände haarklein und wie üblich vor der Baugenehmigung nachweisen?  War doch dort die Sachlage recht klar (er nutzt die bestehende, bis dato unangefochtene Zufahrt zu seinem Weingut) und die Zahl der Nutzer vergleichsweise überschaubar.

Nun sieht es so aus, als würde der Investor das Risiko dafür tragen, dass er trotz unsicherer Rechtslage den Bau mit hohem Tempo hochgezogen und vermarktet hat. Denn bei Baubeginn lief der Normenkontrollantrag bereits, über den aktuell entschieden wurde. Wie eine Lösung in diesem Fall aussehen könnte, ist schwer vorstellbar. Platztechnisch ist eine Alternative kaum möglich und ein Kompromiss erscheint unwahrscheinlich. Schließlich macht sich der Winzer Sorgen um seine Existenz. Er fürchtet, dass fahrender und parkender Verkehr die Traktoren-Zufahrt zu seinem Hof immer wieder blockieren und seine Arbeit dadurch unmöglich machen. Droht dem Bauherrn der Rückbau?

m.maier@volksfreund.de

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