Streit beendet

TRIER. Ab dem 1. November dürfen Kunden des Allencenters nur noch zwei Stunden lang kostenlos parken. Das ist das wichtigste Ergebnis eines Vergleiches, dem bereits zum Auftakt des Prozesses der Stadtwerke gegen die Trierer Wohnungs- und Gewerbebau AG (Triwo) beide Parteien auf Vorschlag von Richter Heinrich Brauckmann zugestimmt haben.

"Sie sind eine schwierige Ehe eingegangen", seufzt der Richter im Verlauf der Verhandlung, die sich hinzieht und keine Fortschritte zu bringen scheint.Das Problem wird nach den Schilderungen der Geschäftsführer und der Anwälte für das Gericht offenkundig. Es besteht in der gegensätzlichen Interessenlage der Kontrahenten. Die Stadtwerke sehen sich in der Bewirtschaftung des Parkhauses Ostallee durch die Triwo behindert, weil diese das Dauernutzungsrecht für 382 Parkplätze erworben hat und auf diesen drei Stunden lang kostenloses Parken genehmigt. Die Triwo sieht sich an Verträge mit den Mietern des Alleencenters gebunden. "Die Kunden müssen im Alleencenter unentgeltlich parken dürfen. Das war auch eine Vorgabe der Stadt", erläutert Peter Adrian.Nachdem alle Argumente ausgetauscht sind, zieht sich das Gericht zur Beratung zurück. Richter Brauckmann gelingt schließlich mit sanftem Druck ("Überlegen Sie noch mal") der Durchbruch.Es wird beschlossen, dass die kostenlose Parkzeit auf zwei Stunden verkürzt wird. Die Regelung gilt ab dem 1. November und bis zum 31. Dezember 2005. Ausdrücklich wird eine Kündigung aus wichtigem Grund nicht ausgeschlossen. Ein solcher liegt insbesondere dann vor, wenn ein ernsthaftes, nachhaltiges Begehren eines Mieters im Allencenter auf die Erweiterung der kostenlosen Parkzeit auf über zwei Stunden gegeben ist.Die Triwo muss damit die Kröte schlucken, dass sie ihren Mietern im Alleencenter nicht mehr uneingeschränkt kostenloses Parken garantieren kann. Die Stadtwerke indes blitzen mit ihrem Ansinnen ab, für die ihnen entstandenen Verluste entschädigt zu werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort