„Wohnungsnachfrage in Trier ist rückläufig“ - Bund und Stadt wollen Mieten weiter deckeln

Trier · Die Bundesregierung will, dass in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt ab 2015 bei Neuvermietungen die Miete nur auf maximal zehn Prozent über den ortsüblichen Vergleichswert angehoben werden darf. Der Trierer Mieterverein freut sich über die Mietpreisbremse, der Vermieterverband übt Kritik – unter anderem, weil die Nachfrage auf dem Trierer Wohnungsmarkt ohnehin rückläufig sei.

Mieten sollen auch für Normalverdiener bezahlbar bleiben - das war der Anspruch, der die Bundesregierung im September die zweite Stufe der Mietpreisbremse beschließen ließ (siehe Extra). Der Gesetzentwurf, dem der Bundesrat noch zustimmen muss, erlaubt Bundesländern, Gebiete mit angespanntem Wohnmarkt zu bestimmen, in denen Mieten bei Neuvermietungen ab 2015 nur noch auf maximal zehn Prozent über die ortsübliche Vergleichsmiete steigen dürfen.

Die Trierer Stadtverwaltung will, dass diese Mietpreisbremse für das gesamte Stadtgebiet gilt, und hat dieses Interesse der Landesregierung "mündlich und schriftlich signalisiert", wie das städtische Presseamt auf TV-Nachfrage erklärt.Offene Fragen gibt es allerdings noch eine ganze Menge:

Vergleichsmiete: In Trier gibt es keinen qualifizierten Mietspiegel, an dem Vergleichsmieten für verschiedene Wohnungstypen in unterschiedlichen Lagen abgelesen werden könnten. "Ein großes praktisches Problem", sagt Anita Merten-Traut, Geschäftsführerin des Trierer Mietervereins. "Solange es keinen qualifizierten Mietspiegel für Trier gibt, wird die Mietpreisbremse vor allem für Rechtsstreitigkeiten sorgen", prognostiziert auch Johannes Viertler, Geschäftsführer des Trierer Vermieter- und Hausbesitzer-Verbands "Haus und Grund".

Mietspiegel: Der letzte qualifizierte Mietspiegel für Trier, bei dem Durchschnittsmieten mit wissenschaftlichen Methoden ermittelt wurden, wurde 2006 veröffentlicht. Seitdem wurden die Zahlen fortgeschrieben, ohne den Markt erneut genau zu prüfen. Heute ausschlaggebende Faktoren für den Wert einer Wohnung - wie zum Beispiel, ob das Haus gedämmt ist und der Energieverbrauch dadurch niedrig - sind in dem veralteten Mietspiegel nicht berücksichtigt. Oberbürgermeister Klaus Jensen will in den städtischen Etat für 2015/2016 Geld für die Erstellung eines neuen qualifizierten Mietspiegels einplanen. Da die Erarbeitung eines solchen allerdings zu den so genannten freiwilligen Leistungen einer Kommune zählt, könnte es schwierig werden, die Ausgabe auch durchzusetzen.

Wohnungsmarkt: "Die Nachfrage auf dem Trierer Wohnungsmarkt ist definitiv rückläufig", sagt Haus-und-Grund-Sprecher Viertler. "Es ist nicht mehr so, dass es für jede Wohnung Interessenten gibt und mit jeder Wohnung eine Rendite erwirtschaftet wird." Dass Trier immer noch zu den Gebieten mit angespanntem Wohnmarkt gehöre, für die die Mietpreisbremse gelten soll, zweifelt Viertler daher an. "Ich habe jedenfalls noch keine valide Statistik gesehen, dass die Mieten in Trier überdurchschnittlich hoch sind, wie es immer propagiert wird." Aber auch ganz unabhängig von der Marktlage hält Viertler die Mietpreisbremse für einen "nicht gerechtfertigten Eingriff in die Privatautonomie". Zumal die Deckelung - selbst wenn der Wohnungsmarkt in Trier noch angespannt wäre - an diesem eigentlichen Problem gar nichts ändern würde.

Ausnahmen: "Wir bedauern sehr, dass der Geltungsbereich der Mietpreisbremse so verwässert wurde", klagt Mietervereinssprecherin Anita Merten-Traut. Tatsächlich sind Neubauten, die das erste Mal vermietet werden, und auch Wohnungen, die umfassend saniert wurden, von der Mietbeschränkung ausgenommen. "Und für Mieten, die jetzt schon weit über der Vergleichsmiete liegen, gilt zudem ein Bestandschutz", sagt Merten-Traut.

Maklercourtage: Bestandteil des Gesetzentwurfs ist außerdem, dass für die Maklergebühr künftig das Prinzip "Wer bestellt, bezahlt" gelten soll. Immobilienbesitzer, die einen Makler mit einer Vermietung beauftragen, müssen künftig selbst die Courtage bezahlen und nicht mehr - wie bisher - der Mieter. "Es kann aber doch nicht sein, dass derjenige, der ein Angebot macht, dafür auch noch bezahlen muss", kritisiert Vermieter-Vertreter Viertler auch diesen Bestandteil der Mietpreisbremse. "Dazu kommt, dass die Mieter ja eine Dienstleistung vom Makler erhalten - warum sollte diese für sie kostenlos sein?", fragt Viertler.EXTRA

Die damals noch schwarz-gelbe Bundesregierung beschloss im Mai 2013 das Mietrechtsänderungsgesetz (der TV berichtete). Dieses Gesetz ist die rechtliche Grundlage dafür, dass in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt - in Rheinland-Pfalz gehören dazu neben Trier die Städte Mainz, Speyer und Landau - Vermieter Bestandsmieten ab dem 1. Januar 2015 nicht mehr alle drei Jahre um 20 Prozent, sondern nur noch um 15 Prozent anheben dürfen.
Neben dieser Prozentregel gilt eine weitere Bestimmung: Bei bestehenden Mietverhältnissen dürfen Bestandsmieten höchstens bis zur sogenannten ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden. woc

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