Straßenbau A-1-Forum in Nettersheim – Die nächste Lückenschluss-Initiative wird gestartet

Daun/Nettersheim · Ein Schwerpunkt der Veranstaltung der Industrie- und Handelskammern Trier, Koblenz und Aachen: Der nordrhein-westfälische Verkehrsminister erläutert die derzeitige Position der Regierungskoalition des Nachbar-Bundeslands.

 Hier ist erstmal Schluss auf rheinland-pfälzischer Seite: das Autobahnende bei Dreis-Brück. 	 Foto/Archiv: Stephan Sartoris

Hier ist erstmal Schluss auf rheinland-pfälzischer Seite: das Autobahnende bei Dreis-Brück.  Foto/Archiv: Stephan Sartoris

Foto: TV/Stephan Sartoris

Wenn der nordrhein-westfälische Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) am morgigen Montag, 8. April, zum A-1-Forum in Nettersheim kommt, weiß er natürlich, dass sich vor allem auf rheinland-pfälzischer Seite das derzeitige Vorgehen der schwarz-gelben Koalition in Düsseldorf in Sachen Lückenschluss die Begeisterung in Grenzen hält. Zur Erinnerung: Im Sommer 2016 hatten die damaligen Verkehrsminister aus Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen (NRW) – Volker Wissing (FDP) und Michael Groschek (SPD) – verkündet, gemeinsames Ziel sei es, bis 2021 Baurecht für das fehlende Teilstück von Tondorf bis Dreis-Brück zu erreichen.

Dann aber verließ das Nachbar-Bundesland im Sommer vergangenen Jahres diese gemeinsame Linie, als es eine „optimierte Trassenführung“ vorstellte.

Der Knackpunkt dabei: Die Trasse soll auf NRW-Seite beim Lückenschluss einen Bogen um das geschützte Haselhuhn machen. Außerdem ist ein knapp 600 Meter langer Tunnel geplant, damit ein großes Waldgebiet oberhalb des Ahrtals weniger durchschnitten wird. Das Risiko, im Fall von Klagen vor Gericht zu verlieren, sei so auf ein Minimum reduziert, hieß es aus Düsseldorf.

Was für Verärgerung auf rheinland-pfälzischer Seite sorgte, denn diese Umplanung werde weitere vier Jahre kosten, vermutet nicht nur Guido Nisius, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Adenau. NRW verwies auf das europäische Recht im Bereich des Umweltschutzes, das sich im Laufe der bisherigen Planung verändert habe. Deshalb habe man zur Einhaltung der strengeren Vorschriften die Planung noch einmal überprüft.

„Lückenschluss statt Sackgasse!“ ist wieder das Motto des von den Industrie- und Handelskammern Trier, Koblenz und Aachen organisierten A-1-Forums in der nordrhein-westfälischen Eifel. Für die Kammern ist die Schließung der gut 50 Kilometer langen Lücke eine der dringlichsten verkehrspolitischen Aufgaben in NRW und RLP. Das sei nicht nur für die wirtschaftliche Entwicklung der Eifel von Bedeutung. Gerade in Anbetracht der prognostizierten Entwicklung des Güterverkehrs auf der Straße rücke auch die Bedeutung der A 1 im europäischen Kontext als durchgehende Autobahnverbindung zwischen Skandinavien und Spanien immer stärker in den Vordergrund. Das unterstreiche die Notwendigkeit eines schnellen Handelns.

Der Bund hat seine Hausaufgaben gemacht und den Dauerbrenner im Bundesverkehrswegeplan 2030 erneut in den vordringlichen Bedarf eingestuft.

Wie ist der Stand? Zwischen Lommersdorf und Adenau wird die Linienführung überarbeitet und soll nun alle Umweltbelange ausreichend berücksichtigen. Der sechs Kilometer lange nördliche Abschnitt zwischen Blankenheim und Lommersdorf befindet sich im Planfeststellungsverfahren. Derzeit wird hierfür ein „Deckblatt“ (Planänderung) erstellt, auf dem die Einwendungen aus dem Jahr 2012 eingearbeitet und die Planung auf den mittleren Abschnitt abgestimmt werden.

In Rheinland-Pfalz wurde im Sommer 2018 das Planfeststellungsverfahren für den A-1-Abschnitt zwischen Kelberg und Adenau eingeleitet und Trägern öffentlicher Belange sowie Bürgern die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme zu dem Projekt gegeben. Aktuell werden die eingegangenen gut 300 Einwendungen geprüft und bearbeitet. Wann dieser Arbeitsschritt abgeschlossen sein wird und Baurecht erteilt werden kann, ist eng mit der Frage verknüpft, ob gegen das Projekt geklagt wird – was Naturschutzverbände bereits angekündigt haben.

Einen Marsch durch viele juristische Instanzen wird es allerdings nicht geben. Denn im 2017 geänderten Bundesfernstraßengesetzes ist festgeschrieben, dass 46 Bauvorhaben, darunter der Lückenschluss, ausschließlich vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt werden.

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