Aus neckischem Spiel wird Körperverletzung

Daun/Gerolstein · Sie liebten und sie schlugen sich: Ein 26-Jähriger aus der Verbandsgemeinde Gerolstein ist gestern vom Amtsgericht Daun zu 2700 Euro Geldstrafe wegen mehrfacher Körperverletzung seiner damals 18-jährigen Freundin verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Daun/Gerolstein. Ein 26-jähriger Mann aus der Verbandsgemeinde Gerolstein war von seiner damals 18-jährigen Freundin angezeigt worden, weil er sie angeblich mehrfach geschlagen und dabei verletzt haben soll. Das alles soll sich zwischen März und August vergangenen Jahres abgespielt haben - in der Zeit, als die beiden eine Affäre hatten.
Da der Mann, der zur gleichen Zeit Kind und Freundin hatte, den Strafbefehl über 1800 Euro ablehnte, kam es nun zur Gerichtsverhandlung. Auch hier stritt er sämtliche Vorwürfe ab und wertete die Anschuldigungen als "Racheaktion" seiner Ex. Der Mann, der fallen ließ, dass er auch schon als Jugendlicher wegen Körperverletzung aufgefallen war, sagte: "Das ist alles erstunken und erlogen."
Das Gericht sah dies komplett anders. Die Vorwürfe der jungen Frau waren nach Ansicht der Richterin "nachvollziehbar, schlüssig und glaubhaft". Daher folgte das Gericht nach der sich als schwierig gestaltenden Beweisaufnahme der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die hielt für die drei explizit vorgebrachten Fälle von Körperverletzung eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen á 30 Euro für angemessen.
Einmal soll der Mann die junge Frau am Hals gewürgt und ihr dann einen Kopfstoß gegen die Stirn versetzt haben, ein anderes Mal soll er ihr mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, sodass sich vom Ohr bis zum Kinn ein Hämatom bildete. Und in einem dritten Fall soll er ihr mit der Hand unzählige Male auf den Oberschenkel gehauen haben - zuerst leicht und "im Spaß", dann heftiger.
Lediglich bei diesem dritten Fall gab es eine Zeugenaussage einer unbeteiligten Dritten: Der Freundin der jungen Frau, in deren Wohnung dies geschehen sein soll. Sie sagte vor Gericht aus, dass sie mit angesehen habe, wie der Mann ihrer Freundin auf den Oberschenkel schlug. Und das auch noch, nachdem die junge Frau ihren Freund aufgefordert habe, aufzuhören.
Beachtlich auch: Beide, sowohl der Angeklagte als auch seine Ex-Freundin, gaben an, sich regelmäßig einvernehmlich geschubst und leicht geschlagen zu haben. Auf die verdutzte Nachfrage des Vertreters der Staatsanwaltschaft, ob diese "Raufereien" einen sexuellen Hintergrund gehabt hatten, sagte der Angeklagte: "Ja, schon. Wir haben uns zuerst geschubst, dann geküsst… ." mh

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