Beurlaubter Sparkassenchef Grau klagt auf Wiedereinsetzung in sein Amt

Daun · Der kürzlich beurlaubte Vorstandsvorsitzende der Kreissparkasse (KSK) Vulkaneifel, Dieter Grau, klagt auf Wiedereinsetzung in sein Amt. Ein entsprechender Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Beurlaubung liegt dem Landgericht Trier vor, eine Entscheidung fällt am 9. Februar.

 Beurlaubt: Sparkassendirektor Dieter Grau. (Archivbild)

Beurlaubt: Sparkassendirektor Dieter Grau. (Archivbild)

Foto: Mario Hübner

(red) Grau wendet sich damit gegen eine Entscheidung des Verwaltungsrates, der den Sparkassenchef Anfang Januar vom Amt freigestellt hatte. Der Beschluss sei schon wegen seiner Nicht-Einladung nichtig, nachvollziehbare sachliche Erwägungen für seine Freistellung seien ihm nicht bekannt gegeben worden, wird der Antragssteller vom Landgericht zitiert. Die Freistellung, so heißt es weiter, beeinträchtige seine Reputation ganz erheblich, sie behindere die künftige berufliche Tätigkeit. Der Vertrag von Grau läuft noch bis Jahresende.

Über Graus Antrag entscheidet das Landgericht am 9. Februar in einer öffentlichen Sitzung.

Auch der Landrat des Landkreises, Heinz Onnertz, hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht gestellt. Vier Arbeitnehmervertreter im Verwaltungsrat haben in einem Schreiben (das dem Trierischen Volksfreund vorliegt) behauptet, Landrat Onnertz habe ihnen über einen Dritten ein Angebot für die Auflösung ihrer Arbeitsverträge gemacht. Das weist der Landrat zurück und sieht die Behauptung als bewusst falsch und ehrverletzend an. Über diese Sache entscheidet das Landgericht am 7. Februar, ebenfalls in öffentlicher Sitzung.

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