Breites Spektrum an Strafen im Gerolsteiner Raubprozess: Sechs Jahre Haft für Hauptangeklagten

Trier · Mit sehr unterschiedlichen Urteilen hat das Landgericht Trier vier junge Straftäter bedacht, die in Gerolstein (Landkreis Vulkaneifel) einen 32-Jährigen ausgeraubt und brutal misshandelt hatten.

Große Arbeit mit dem Tatbestand hatte die Erste Große Jugendkammer unter Vorsitzendem Albrecht Keimburg nicht: Ein 32-Jähriger aus dem Kreis Trier-Saarburg war am 2. September 2014 auf der Durchreise nach Trier im nächtlichen Gerolstein gestrandet.

Dort traf er zufällig vier Jugendliche, was für ihn mit Schlägen, Tritten, und Verletzungen endete . Haupttäter und Anführer war der mehrfach vorbestrafte R. (22). Auch der 21-jährige K. hatte schon Erfahrungen mit der Justiz - anders als seine mitangeklagte Freundin P. (17) und der 19-jährige E., der die geringste Tatbeteiligung aufwies. Die Lebensläufe von R., K. und P. sind düster - hier hatten schon die Familien versagt. Immerhin zeigten Volker Mertens und Wolfgang Schäfer von der Jugendgerichtshilfe für P. und ihren Freund K. sowie für E. hoffnungsvolle Ansätze auf. Sie sollen auch nach dem Urteil betreut werden.

Als schwieriger Fall erwies sich an drei Verhandlungstagen der 22-jährige R. Auch das Schlussplädoyer von Staatsanwältin Anna Koch quittierte er mit Gelächter, bis ihm der Vorsitzende mit einer psychiatrischen Untersuchung drohte. Zeitgleich brach E. mit einem Kreislaufkollaps zusammen, konnte aber nach kurzer Behandlung weitermachen. Die Verteidiger Marta Schwiering, Christian Hölzer, Albert Hacken und Jörg Mühlenfeld baten um milde Urteile. Für Täter R. (22) gab es keine Milde: Sechs Jahre Haft nach Erwachsenenstrafrecht. Zwei Jahre Jugendstrafe auf Bewährung gab es für P. und ihren Freund K., der einen Jugendarrest absitzen muss. Der 19-jährige E. erhielt ein Jahr Jugendstrafe auf Bewährung.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort