Gericht sieht kein "Allgemeinwohl"

KIRCHWEILER/DAUN/TRIER. Gescheitert ist die Firma Lava Stolz mit ihrer Klage gegen den Kreis, der ihr eine Ausnahmegenehmigung für den Lavaabbau im Bereich des Naturdenkmals "Scharteberg" verweigert hatte.

Kein Erfolg vor Gericht: Die Firma Lava Stolz hatte im Juni 2005 beim Kreis eine Ausnahmegenehmigung für den Abbau von Lava auf einer Fläche von 2,4 Hektar im Bereich des Naturdenkmals "Scharteberg" (steht seit 1948 unter Schutz) bei Kirchweiler beantragt. Diese Genehmigung wurde nicht erteilt, woraufhin die Firma vor Gericht zog. Vorerst vergebens, denn die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat nun entschieden, dass im besagten Bereich keine Lava abgebaut werden darf. Die Richter schlossen sich der vom Kreis vertretenen Rechtsauffassung an. Begründung: Die Verordnung zum Schutz des Naturdenkmals "Scharteberg", in der festgelegt sei, dass der Gipfel des Bergs oberhalb der Höhenlinie von 640 Metern geschützt und unter anderem der Abbau im Gipfel untersagt sei, sei rechtswirksam. Auch Gründe des Allgemeinwohls rechtfertigten die beantragte Befreiung nicht. Vielmehr stünden die wirtschaftlichen Interessen der Firma im Vordergrund. Auch auf einen weiteren Aspekt, den die Firma Stolz und die Verbandsgemeinde (VG) Daun anführten, gingen die Richter ein. Im Urteil heißt es: "Soweit die Klägerin auf Einnahmeausfälle der Gemeinden Hinterweiler und Kirchweiler verweist, ist zu sehen, dass die Einkommenserzielung der öffentlichen Hand nicht unter den Begriff des Allgemeinwohls fällt. Anderenfalls muss für jedes wirtschaftlich bedeutsame Investitionsvorhaben eine Befreiung erteilt werden. Auch der Hinweis auf den möglichen Wegfall von Arbeitsplätzen führt zu keiner anderen Einschätzung." Friedbert Wißkirchen, erster Beigeordneter der VG Daun, der sich bei der Verhandlung in Trier (der TV berichtete) gemeinsam mit den Rechtsanwälten der Firma Stolz für die Genehmigung eingesetzt hatte, ist erstaunt von der Entscheidung: "Ich habe uns gute Chancen für einen Erfolg ausgerechnet. Wir werden das Urteil nun analysieren, uns mit der Firma sowie den Gemeinden zusammensetzen und beraten, wie wir auf diese Entscheidung reagieren." Kreisverwaltungs-Dezernent Berthold Schmitz hingegen hat die Entscheidung "so erwartet". Er hofft nun, dass alle Beteiligten an einen Tisch kommen, um vielleicht doch noch eine einvernehmliche Lösung zu finden. Gegen die Entscheidung der Trierer Richter können die Beteiligten innerhalb eines Monats die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Koblenz beantragen.

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