Kreis muss an Temme-Firma zahlen

DAUN/WALSDORF-ZILSDORF. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz hat den Kreis Daun zu 5000 Euro Schadensersatz verurteilt. Das ist die Hälfte des Betrags, den das Trierer Windkraftunternehmen, die Temme AG, gefordert hatte - allerdings nur ein Bruchteil dessen, was Geschäftsführer Jörg Temme dem Kreis nun noch zusätzlich in Rechnung gestellt hat.

Vor wenigen Tagen hat die Kreisverwaltung Daun Post bekommen. Absender ist die Temme AG aus Trier. Das ist an sich nichts ungewöhnliches, herrscht doch zwischen Behörde und Windparkbetreiber - oder dessen Anwälten - seit Jahren ein reger Briefverkehr. In der Regel geht es um Energieanlagen, die in den Briefen dann entweder beantragt, genehmigt, abgelehnt, eingeklagt oder in Frage gestellt werden. Nicht selten endet die "Brieffreundschaft" dann vor Gericht, weil sich die Ansichten von Verwaltung und Antragsteller nicht annähern wollen, wie beispielsweise in dem Fall, der kürzlich vor dem OVG in Koblenz entschieden wurde. 5000 Euro Schadensersatz muss der Kreis nun an die Temme AG bezahlen. Wegen Amtspflichtverletzung. Das Unternehmen aus Trier hatte das Anbringen von zusätzlichen Photovoltaik-Anlagen an drei bereits vorhandenen Rädern in Zilsdorf beantragt. Die Kreisverwaltung, die dem Ansinnen zunächst zugestimmt hatte, zog dann im September 2004, wenige Tage bevor mit dem Bau begonnen werden sollte, die Genehmigung wieder zurück. Die Behörde begründete den Schritt mit einer kurz zuvor gefällten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach das Anbringen der Photovoltaikmodule nach dem Bundesimmissions-Schutzrecht zu erfolgen habe. Temme, der bis dahin bereits - wie es in der Urteilsbegründung heißt - "im Vertrauen auf den Bestand und die Rechtmäßigkeit der erteilten Baugenehmigungen zahlreiche Forschungs-, Realisierungs- und Entwicklungsverträge abschlossen" haben soll, verklagte die Verwaltung daraufhin auf 10 000 Euro Schadensersatz. 5000 Euro hat das Gericht dem Kläger zugesprochen, was nach Auffassung von Christoph Geisler, Rechtsanwalt der Temme AG, jedoch nur ein Bruchteil des tatsächlichen Schadens ist. "Wir nehmen die 5000 Euro dankend an, wollen allerdings die kompletten 10 000 haben", sagt der Jurist aus Bielefeld, der bereits Revision eingelegt hat. "Wenn auf erteilte Genehmigungen nicht vertraut werden kann, würde doch keine Bank solche Projekte überhaupt noch finanzieren", fügt er hinzu. Kreisverwaltung hält sich bedeckt

Bei der Kreisverwaltung hält man sich dazu bedeckt. "Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns aus grundsätzlichen Erwägungen in einem solchen laufenden und schwebenden Einzelverfahren nicht öffentlich äußern", heißt es dort auf Anfrage. Keine Auskunft, weder zum OVG-Urteil noch zu der Rechnung, die dem Kreis nun zugestellt wurde. Denn, wie eingangs bereits erwähnt: Die Kreisverwaltung hat Post bekommen. Von Temmes Firma. Ein Rechnung über 500 000 Euro, die der Absender gerne bis Ende Mai beglichen hätte. "Im Vertrauen auf die Bestandskraft unserer Baugenehmigung haben wir Verträge abgeschlossen, welche wir in Folge der amtspflichtwidrigen und unzulässigen Aufhebungen unserer Genehmigungen nicht erfüllen können", begründet das Unternehmen die Forderung. Dadurch habe es Schadensersatzforderungen der Vertragspartner gegen die Temme AG gegeben. Zwar habe es im Dezember 2005 und im März dieses Jahres in der Ukraine und in Litauen "Gespräche zur Schadensvermeidung" gegeben, "doch trotz dieses erheblichsten Bemühens war eine erneute Verlängerung des Stillhaltens nicht mehr zu erreichen".

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