Sonnige Zeiten für das Hillesheimer Land?

Hillesheim · Im Hillesheimer Land sollen nach Vorstellung des Verbandsgemeinderats künftig an sieben Standorten Photovoltaik-Anlagen auf Wiesen und Feldern aufgestellt werden können. Das entspricht einer Fläche von etwa 400 Fußballfeldern. Die Planung ist noch nicht rechtskräftig.

Hillesheim. Geht es nach dem Willen des Rats der Verbandsgemeinde (VG) Hillesheim, soll künftig bis zu 65 Prozent des Strombedarfs der VG aus der Kraft der Sonne gewonnen werden.
Das Gremium hat in seiner jüngsten Sitzung mehrheitlich eine Planung verabschiedet, die vorsieht, dass an sieben Standorten bis zu 226 Hektar Photovoltaik-Anlagen auf Wiesen und Feldern aufgestellt werden können. Die Planung muss aber zunächst noch von zahlreichen Behörden und Institutionen abgesegnet und eventuell geändert werden.
Katalog der Kriterien


Grundlage der Planung ist ein Kriterienkatalog, bei dem zunächst festgelegt worden ist, wo keine PV-Anlagen aufgestellt werden dürfen.
Das sind: erstens Biotopflächen sowie Natur-, Landschafts- und Vogelschutzgebiete, zweitens Vorranggebiete für die Landwirtschaft, den Rohstoffabbau, für Industrie und Gewerbe sowie Überschwemmungsgebiete und drittens bedeutsame Erholungsräume und Aussichtspunkte, historische Kulturlandschaften sowie Bau-, Kultur- und Bodendenkmäler. Zudem wurde festgelegt, dass rund um alle Dörfer ein 200 Meter breiter Puffer einzuhalten ist. So sind die Vorrangflächen entstanden.
Der große Unterschied zur Planung der Vorranggebiete für Windkraft ist allerdings, dass es für PV-Anlagen keine Privilegierung gibt.
Das heißt, dass PV-Anlagen nicht überall dort aufgestellt werden dürfen, wo dies nicht von vornherein verboten wurde.
Gemeinden entscheiden


Bei der Windkraft schon. Oder, wie Reinhold Hierlmeier vom beauftragten Büro BGH-Plan, das auch die Windkraftplanung der Verbandsgemeinde Hillesheim vorbereitet hat, sagt: "Die jeweilige Gemeinde entscheidet, ob sie ein Bauvorhaben für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage zulässt oder nicht."

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