Stuttgart Gericht urteilt: Warum die News-App des SWR rechtswidrig ist

Stuttgart · Die SWR-App „Newszone“ ist laut dem Landgericht Stuttgart nicht rechtens. Wie die Richter zu dem Urteil kamen.

  Die Ausgestaltung des SWR-App-Angebots „Newszone“ ist einem Gericht zufolge in einem konkreten Fall zu textlastig und damit rechtswidrig gewesen. Das Landgericht Stuttgart erließ am Freitag eine einstweilige Verfügung gegen den öffentlich-rechtlichen ARD-Sender, 16 Verlage hatten geklagt – darunter der Trierische Volksfreund. Das Urteil ist nach Gerichtsangaben noch nicht rechtskräftig. Es gebe die Möglichkeit, vor dem Oberlandesgericht Berufung einzulegen. Die Nachrichten-App des Südwestrundfunks (SWR) richtet sich vor allem an jüngere Leute, es gibt sie seit Frühjahr. Die Verleger klagten, weil sie das Angebot für zu textlastig halten und Konkurrenz zu ihren eigenen Angeboten sehen. Fachleute nutzen den Begriff „presseähnlich“. Die Verlage beziehen sich auf den Medienstaatsvertrag, der auch den groben Rahmen für das Online-Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks regelt. Darin steht, dass die Rundfunkangebote im Netz nicht presseähnlich gestaltet sein dürfen, also der Schwerpunkt auf Hörfunk und Bewegtbild liegen muss.

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