Fastnacht Auch an Fastnacht gelten Corona-Regeln

Trier · Bei Kontrollen am Weiberdonnerstag hat die Polizei nur wenige Verstöße gegen die geltenden Corona-Regeln festgestellt. 27 Personen hielten sich nicht an die Vorschriften und müssen mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige rechnen.

 Symbol Polizei Blaulicht Einsatz. TV-Foto: Klaus Kimmling

Symbol Polizei Blaulicht Einsatz. TV-Foto: Klaus Kimmling

Foto: TV/Klaus Kimmling

Ein spontan durchgeführter Fastnachtsumzug in Morbach endete für einen 17-Jährigen im Krankenhaus. Er saß mit einem Affenkostüm bekleidet im Kofferraum eines Autos, das in einem Autokorso durch Morbach fuhr. Bei einem Auffahrunfall wurde der 17-Jährige schwer verletzt. 

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass Alkoholkonsum im öffentlichen Raum untersagt ist. Für Ansammlungen im öffentlichen Raum gelten strenge Restriktionen.

„Wir bitten die Menschen, sich auch an den närrischen Tagen, die in diesem Jahr weitestgehend ausfallen, an die Corona-Regeln zu halten“, sagt Karl-Peter Jochem, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Trier. Die Polizei wird deren Einhaltung auch in den nächsten Tagen überwachen.

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