Bürger künftig machtlos gegen Datenhandel der Meldeämter

Mainz · Landesdatenschützer Edgar Wagner schlägt Alarm: Einwohnermeldeämter sollen nach einem vom Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf künftig Daten von Bürgern an Werbetreibende und Adresshändler verkaufen dürfen, selbst wenn die Bürger das nicht wollen.

 Widerspruch zwecklos? Die Meldeämter sollen Bürger-Daten künftig noch einfacher weitergeben können.

Widerspruch zwecklos? Die Meldeämter sollen Bürger-Daten künftig noch einfacher weitergeben können.

Foto: Jan-Peter Kasper (dpa)

Zwar gebe es im Gesetzentwurf ein Widerspruchsrecht, dieses werde jedoch teils ausgehebelt, klagt Wagner und warnt vor "schwerwiegenden Konsequenzen".

Name, Vorname sowie aktuelle Anschriften vom Hauptwohnsitz und den Nebenwohnsitzen müssen alle Bürger den Meldeämtern mitteilen. Bislang bleiben die Daten unter Verschluss, wenn Betroffene der Weitergabe widersprechen. Künftig könnten laut Gesetzentwurf Firmen auf Basis ihrer alten Datenbestände aktuelle Adressen ohne Einwilligung der Bürger kaufen und sogar weiterveräußern, kritisiert Wagner.

Carsten Pörksen, SPD-Fraktionsvize im Landtag, konstatiert eine "erhebliche, inakzeptable Verschlechterung des Datenschutzes". Die Landesregierung will im weiteren Gesetzgebungsverfahren im Bundesrat ihr Veto einlegen. Die vorliegende Regelung sei nicht stimmig, unzureichend und müsse korrigiert werden, sagt ein Sprecher des Innenministeriums.

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