Mieter gegen Modernisierung: Kündigung nicht immer rechtens

Berlin (dpa/tmn) · Vermieter können ihre Wohnungen modernisieren. Mieter müssen das meist dulden. Weigern sie sich allerdings aus gutem Grund, darf der Vermieter sie nicht einfach auf die Straße setzen.

Weigert sich ein Mieter, eine Modernisierung zu dulden, rechtfertigt das nicht sofort eine Kündigung. Das gilt zumindest, wenn auch andere Mieter die Modernisierung ablehnen und das Mietverhältnis zuvor lange Jahre ohne Beanstandungen verlief.

In dem verhandelten Fall hatte der Mieter sich gegen eine Modernisierung gewehrt. Der Vermieter wollte den Kachelofen in der Wohnung gegen einen zentralen Brennwertkessel austauschen. Hiermit war der Mieter nicht einverstanden. Er meinte, die Ankündigung sei fehlerhaft gewesen und verweigerte daher die Umbaumaßnahmen. Der Vermieter kündigte daraufhin den Mietvertrag und forderte den Mieter auf auszuziehen.

Zu Unrecht: Anlass für eine Kündigung bestehe nicht, befand das Amtsgericht Berlin-Wedding (Az.: 18 C 152/16). Erforderlich dafür wäre eine Pflichtverletzung des Mieters, die hier bei Abwägung aller Umstände nicht zu erkennen sei.

Zum einen spricht der bisherige Verlauf des Mietverhältnisses gegen eine Kündigung. In den 16 Jahren der Mietzeit gab es keinen Anlass zu Beanstandungen. Zum anderen war die erhebliche Mietsteigerung bei Umlage der Modernisierungskosten zu beachten. Und da auch weitere Mieter den Maßnahmen widersprochen hatten, musste der Vermieter ohnehin mit Verzögerungen rechnen.

Auf das Urteil weist die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort