IHRE MEINUNG

Zum Artikel "Landesgartenschau klappt Akten zu" (TV vom 24./25. August):

In der Ausgabe vom 24. August berichtete der TV unter der Überschrift "Landesgartenschau: Justiz klappt Akten zu", dass die Generalstaatsanwaltschaft eine erneute Aufnahme des Verfahrens gegen die frühere Geschäftsführung der Landesgartenschau Trier ablehnt. Durch die gewählte Diktion empfinde ich den Bericht als Verunglimpfung meiner Person, was mich zu einer sachgerechten Darstellung des gesamten Vorgangs veranlasst. Als damals zuständiger Prüfer für die ordnungsgemäße und wirtschaftliche Verwendung der Zuschüsse zur Landesgartenschau hatte ich gravierende Auffälligkeiten, insbesondere im vergaberechtlichen Bereich, festgestellt und in einem Bericht zur Vorlage beim zuständigen Ministerium zusammengefasst. Diese waren Veranlassung für die Kriminalpolizei, drei Jahre zu ermitteln, wobei meine Feststellungen bestätigt wurden. Der Landesrechnungshof bestätigte diese ebenfalls. Ein Bericht über Feststellungen bei der Prüfung der Landesgartenschauen in Rheinland-Pfalz kann der interessierte Leser im Internet auf der Homepage des Landesrechnungshofes Rheinland-Pfalz unter "Jahresberichte 2013" ab Seite 174 nachlesen. Die Verstöße sind nur mit Vorsatz, was von erheblicher strafrechtlicher Relevanz wäre, oder Inkompetenz zu erklären. Die Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft begründen ihre Einstellungsentscheidung damit, dass "aufgrund der durchgeführten Ermittlungen eine Straftat nicht mit der zur Anklageerhebung notwendigen Sicherheit nachgewiesen werden kann", was nicht nur mich überraschte. Im Vorfeld der Landesgartenschau wurde in Gesprächen gegen den Willen der für die Beachtung des Vergaberechtes zuständigen Mitarbeiter der Stadtverwaltung Trier durchgesetzt, dass die Geschäftsführung der Landesgartenschau die Vergabeverfahren ohne deren Beteiligung durchführen darf. Dies hat den Steuerzahler mehrere Hunderttausend Euro gekostet. Bernd Steffen, Kordel

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