Der Richter ist auch Schlichter

Selbst, wer den Weg vor Gericht sucht, kann in einer Mediation landen. Dieses Verfahren wird dort seit einigen Jahren angeboten.

Trier. Beim Gütetermin zum Prozessbeginn kann der Richter den Streitparteien eine "gerichtsinterne Mediation" vorschlagen. Wird darauf eingegangen, stehen etwa am Landgericht Trier zwei Mediatoren bereit. Einer davon ist Manfred Grüter, gleichzeitig Vizepräsident des Landgerichts. TV-Serie Mediation



Er hat letztes Jahr rund 20 Mediationen durchgeführt und sieht eine steigende Tendenz, auch vor dem Hintergrund des geplanten "Mediationsgesetzes" (siehe Extra). Für ihn bietet das alternative Verfahren Vorteile für alle Beteiligten: "Die Medianten finden deutlich schneller, günstiger und ressourcenschonender zu einer Lösung als durch einen langwierigen Prozess. Auch für die Anwälte, die ja nicht nach Zeit, sondern über eine Gebühr nach Streitwert bezahlt werden, ist das natürlich interessant. Und selbstverständlich wird auch die Justiz ganz allgemein entlastet." Wie auch die freien Mediatoren sieht Grüter Chancen für die Mediation vor allem bei Fällen, bei denen es um persönliche Beziehungen geht, etwa im Erbrecht, aber auch in anderen Fällen, etwa bei Baustreitigkeiten. "Überall da, wo eine Einigung prinzipiell möglich, aber nicht in einer Viertelstunde im Gütetermin zu erreichen ist." Den Teilnehmern entstehen auch keine weiteren Gerichtskosten, selbst wenn der Versuch scheitert. So viel Zeit wie die frei tätigen Mediatoren könne er sich aber natürlich nicht nehmen: "Das muss in einer Sitzung von drei bis vier Stunden zu machen sein. Ansonsten schicke ich die Parteien aber gerne von der ,gerichtsnahen Mediation' zu einem externen Mediator - oder es geht eben direkt mit dem Prozess weiter." Am Amtsgericht, wo die Verfahren sich ohnehin zügig durch Vergleiche oder rasche Urteile beilegen ließen, sei die Mediation nicht so sehr das Mittel der Wahl. "Aber auch hier gibt es Einsatzmöglichkeiten, etwa bei dauerstreitenden Nachbarn." Denn Grüter teilt mit den freien Mediatoren die Beobachtung, dass es den Parteien oft um etwas ganz anderes gehe, als um das, worum offiziell gestritten wird: "Kürzlich stritt ein Paar, das sich getrennt hatte, um Geld. Bei der Mediation kam aber heraus: Sie findet, er kümmert sich zu wenig ums Kind, er fühlte sich vom Kind ferngehalten. Bei einem Prozess wäre das alles nie herausgekommen - er hätte sich einzig ums Geld gedreht."

EXTRA MEDIATIONSGESETZ



Bis zum 20. Mai 2011 ist eine rund drei Jahre alte Richtlinie des EU-Parlaments in deutsches Recht umzusetzen: 2008/52/EG befasst sich mit dem "Zugang zur alternativen Streitbeilegung" und fordert, Beteiligte bei Zivil- und Handelsstreitigkeiten explizit "zur Nutzung der Mediation anzuhalten." Vorgesehen ist etwa, das Verfahren durch eine Verschwiegenheitspflicht für die Mediatoren zu stärken und die Vollstreckbarkeit von erreichten Vereinbarungen zu erleichtern. fgg

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