KArriere Berater

Der Personalchef beugt sich väterlich nach vorne und raunt dem Bewerber zu: "Seien Sie offen und ehrlich. Es wird nicht zu Ihrem Nachteil sein.

" Solche Ratschläge geben ausgerechnet jene Herrschaften, die auf der Kanonenkugel durch die Einstellungsgespräche reiten. Oder ist Ihnen ein Personalchef bekannt, der im Vorstellungsgespräch erwähnt hätte, dass gegen seine Firma drei Mobbing-Klagen laufen, dass man letztes Jahr haarscharf an einer Insolvenz vorbeischrammte und dass die Position nur deshalb offen ist, weil der Vorgänger vor lauter Stress zusammenbrach? Natürlich pinseln die Firmenvertreter die Wahrheit rosarot. Es ist Ihr gutes Recht, diese Strategie zu übernehmen: Warum eine Arbeitslosigkeit im Lebenslauf ausbreiten, wenn Sie zur selben Zeit etwas für Ihre Fortbildung getan haben? Warum einen langen Auslandsaufenthalt als reines Privatvergnügen darstellen, wenn Sie dabei auch etwas für den Beruf gelernt haben? Und warum zugeben, dass Ihr alter Chef ein Halsabschneider war, wenn Sie auch sagen könnten: "Er hat es erstklassig verstanden, die Interessen der Firma zu vertreten." Bewerbung hat mit Werben zu tun. Kleiden Sie die Wahrheit so elegant wie möglich. Aber lügen Sie nicht ausdrücklich, denn sonst kann der Arbeitsvertrag nach Paragraf 123 des Bürgerlichen Gesetzbuches wegen arglistiger Täuschung wieder gekündigt werden. Unser Kolumnist Martin Wehrle (geboren 1970) gehört zu den erfolgreichsten Karriereberatern in Deutschland. Sein aktuelles Buch: der Bestseller "Ich arbeite in einem Irrenhaus" (Econ, 14,99 Euro). Diese und weitere TV-Kolumnen finden Sie auch im Internet auf www.volksfreund.de/kolumne

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