Laptops vom Arbeitgeber können steuerfrei genutzt werden

Berlin (dpa/tmn) · Arbeitslaptop, Diensthandy und Co. bleiben für den Arbeitnehmer steuerfrei nutzbar, wenn die Geräte im Besitz des Chefs bleiben. Dabei ist auch egal, in welchem Rahmen die Technik privat genutzt wird.

Stellt der Arbeitgeber einen Laptop oder ein Smartphone und Internetzugang zur Verfügung, liegt grundsätzlich ein geldwerter Vorteil vor, wenn der Arbeitnehmer dies auch privat benutzen darf. Verbleiben die Geräte jedoch im Eigentum des Arbeitgebers, ist die Nutzung der Geräte durch den Arbeitnehmer steuerfrei. „Was viele nicht wissen: Die Steuerfreiheit erstreckt sich nicht nur auf die Nutzung der Geräte an sich, sondern auch auf alle anfallenden Verbindungsentgelte“, erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin.

Der Anteil der Privatnutzung ist dabei unerheblich und kann sogar bis zu 100 Prozent betragen. Sollte also eine Gehaltserhöhung derzeit mit dem Chef nicht verhandelbar sein, könne versucht werden, ihn zur Überlassung solcher Geräte zu überzeugen, erklärt Käding. Wichtig sei allerdings, dass das Gerät an den Chef zurückgegeben werden muss, wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt oder gegen einen realistischen Preis übernommen wird. Käding weist außerdem darauf hin, dass diese Möglichkeit übrigens auch für Minijobber oder Studentenjobs angewendet werden kann.

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