mahlzeit

Wie bitte? Laut EU-Recht gibt es Erdbeermarmelade eigentlich gar nicht. Offiziell heißt dieser Aufstrich nämlich Konfitüre.

 Susanne Umbach. Foto: privat

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Foto: Stefan F. Saemmer (g_mehrw

Der Begriff Marmelade ist nur den Varianten aus Zitrusfrüchten vorbehalten. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird jedoch beides meist gleichgesetzt. Wichtiges Qualitätskriterium bei beiden Aufstrichen ist: Je mehr Früchte drinstecken, desto intensiver ist der natürliche Geschmack. Eine einfache Konfitüre muss mindestens 35 Prozent Obst enthalten, 45 Prozent sind das Minimum für Varianten mit dem Zusatz "extra". Aber Hand aufs Herz: Es geht doch nichts über selbst gemachte fruchtige Brotaufstriche. Am besten schmeckt's, wenn beispielsweise frisch gepflückte, voll reife Himbeeren, Brombeeren oder Johannisbeeren verwendet werden. Damit die Marmelade bis zu einem Jahr aufbewahrt werden kann, muss sie erhitzt und luftdicht verschlossen werden. Die Zugabe von Süßungsmitteln erhöht den Konservierungseffekt, und Geliermittel sorgen für die richtige Konsistenz. Klassisch ist das Verhältnis Frucht zu Zucker eins zu eins. Wer es weniger süß mag, greift zu Gelierzucker 2:1 oder 3:1. Wie wäre es mit einer kaltgerührten Marmelade? Sie ist zwar ohne Erhitzen nur ein bis zwei Wochen im Kühlschrank haltbar, schmeckt dafür aber besonders aromatisch. Die Früchte werden im Mixer zu einer homogenen Masse zerkleinert, eventuell gesüßt und können zusätzlich mit Gewürzen wie Zimt oder Vanille abgeschmeckt werden. Sollte die Masse zu dünn sein, kann sie beispielsweise mit geriebenen Nüssen angedickt werden. Susanne Umbach ist Ernährungsreferentin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Zusammen mit ihren Kolleginnen gibt sie Tipps zur Ernährung. Fragen an: ernaehrung@volksfreund.de Diese und weitere TV-Kolumnen finden Sie auch im Internet auf <%LINK auto="true" href="http://www.volksfreund.de/kolumne" class="more" text="www.volksfreund.de/kolumne"%>

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