Nebenbei Geld verdienen

Trier/Wittlich/Prüm · Heute geht die Vorlesungszeit an der Universität Trier zu Ende. An der Fachhochschule ist bereits seit einer Woche Pause. In der vorlesungsfreien Zeit gehen viele Studenten arbeiten. Bei einem Ferienjob sollten sie auch an das Finanzamt denken.

 Die Trierer Studentinnen Ulrike Brecht (links) und Alina Ayoob schauen sich die aktuellen Stellenangebote der Jobbörse an der Universität Trier an. TV-Foto: Rebecca Lück

Die Trierer Studentinnen Ulrike Brecht (links) und Alina Ayoob schauen sich die aktuellen Stellenangebote der Jobbörse an der Universität Trier an. TV-Foto: Rebecca Lück

Trier/Wittlich/Prüm. Kellnern im Café, Zeitungen austragen oder Schichtarbeit bei einem verarbeitenden Betrieb: Möglichkeiten für Ferienjobs in Trier und der Region gibt es viele. Sowohl für die Studenten als auch für die Arbeitgeber ist das eine durchaus lohnende Angelegenheit. Studenten können in der vorlesungsfreien Zeit etwas dazuverdienen, Unternehmer haben die Möglichkeit, Bedarfsspitzen im Betrieb flexibel abzudecken.
So ist es beim Reifenhersteller Goodyear Dunlop in Wittlich seit Jahren üblich. "Um unseren Mitarbeitern mehr Urlaub zu ermöglichen, greifen wir in der Ferienzeit auf Schüler und Studenten zurück", sagt Dirk Steinsberger, Personalleiter bei Goodyear Dunlop. Die Nachfrage sei hoch. Daher habe man einen Großteil der 60 Stellen bereits besetzt. Zum Einsatz kommen die Studenten beim Reifenhersteller hauptsächlich im Schichtbetrieb direkt an der Maschine.
Auch bei der Firma Stihl in Prüm ist für die Ferienjobber Schichtbetrieb angesagt. Und auch hier sind die circa 45 Stellen fast alle vergeben. Sachbearbeiterin Michelle Dahm empfiehlt daher eine frühzeitige Bewerbung.
Ferienjobs nicht überall


Nicht alle Unternehmen bieten jedoch (regelmäßig) Ferienjobs an. Während der Getränkehersteller Gerolsteiner Schüler und Studenten je nach Bedarf recht kurzfristig über eine Bewerberdatei anstellt, haben die Milch-Union Hocheifel oder Dr. Oetker in Wittlich keine Ferienjobs im Angebot.
Auch in Trier sei die klassische Bandarbeit in den Ferien eher selten, sagt Thomas Mares, Pressesprecher der Trierer Agentur für Arbeit. In der Jobbörse der Arbeitsagentur an den Trierer Hochschulen spiele die Vermittlung von Ferienjobs nur noch eine untergeordnete Rolle. "Studenten setzen mittlerweile stärker auf eine dauerhafte geringfügige Nebentätigkeit, die sie das ganze Jahr über ausführen", sagt Mares. Zudem gingen immer weniger Angebote für Ferienjobs von den Unternehmen bei der Jobbörse ein. Hätten Studenten dennoch Interesse an einem Nebenjob, empfiehlt Mares eine Tätigkeit in der Gastronomie.
So sieht es auch Gereon Haumann, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) Rheinland-Pfalz. Durch die zeitlich befristete Außengastronomie in den Sommermonaten sei der Bedarf an Aushilfskräften immer gegeben. "Es lohnt sich auf jeden Fall, bei den einschlägigen Betrieben einmal nachzufragen", sagt Haumann.
Gehalt und Zuverdienst beachten


Egal ob in der Gastronomie oder im Schichtbetrieb, Studenten sollten bei ihrem Ferienjob auf die Höhe des Gehalts achten. Denn ab einem monatlichen Verdienst von 900 Euro werden Steuern fällig. "Die können Studenten sich allerdings zurückholen", erklärt Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin. "Dazu müssen sie dann aber eine Einkommensteuererklärung machen." Ist der Ferienjob auf wenige Wochen begrenzt, ist er auch von Sozialabgaben befreit. Allerdings: "Wenn der Ferienjob an mehr als 50 Tagen oder bei einer 5-Tage-Woche zwei Monate am Stück ausgeübt wird, müssen Sozialabgaben gezahlt werden", erläutert Rauhöft.
Studenten sollten außerdem aufs BAföG und ihren Kindergeldanspruch achten. Unabhängig vom BAföG-Satz liegt die Zuverdienstgrenze für ledige, kinderlose Studenten momentan bei 4800 Euro im Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten. Der Zeitraum ist jahresübergreifend. Pro Monat kann ein Student somit bis zu 400 Euro zu seinem BAföG dazuverdienen. Überschreitet er die Grenze, wird sein Satz neu berechnet.
Um den Kindergeldanspruch nicht zu verlieren, dürfen Studenten nicht mehr als 8004 Euro im Kalenderjahr verdienen. "Zum Einkommen zählt hier neben einem Zuverdienst durch Ferienjobs aber auch der Zuschussanteil des BAföG", gibt Thomas Mares zu bedenken.

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