Studienanfänger: Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Mainz (dpa/tmn) · Wenn Studienanfänger vor ihrem Studium eine Ausbildung gemacht oder gearbeitet haben, können sie vom Tag des Studienbeginns bis zur ersten Vorlesung Arbeitslosengeld beziehen.

Dieser Anspruch entsteht dann, wenn zwischen Einschreibung und der ersten Vorlesung ein längerer Zeitraum liegt. Auf diese Entscheidung des Sozialgerichts Mainz (Aktenzeichen: S 4 AL 314/10) macht die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) aufmerksam.

Der Fall: Eine Frau hatte sich nach ihrer Ausbildung zum Wintersemester 2010/2011 an der Fachhochschule Trier eingeschrieben. Das Semester begann mit der Einschreibung am 1. September, die erste Einführungsveranstaltung fand jedoch erst am 27. September statt. Für den Zeitraum dazwischen meldete sich die Studentin arbeitslos und beantragte Arbeitslosengeld. Die Behörde lehnte ab und verwies darauf, dass die Frau Studentin sei und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe.

Das Urteil: Die Richter gaben der Studentin Recht. Denn allein auf die Einschreibung abzustellen, reiche nicht aus. Im umstrittenen Zeitraum habe die Studentin mit ihrem Studium faktisch noch gar nicht begonnen. Bis zum Beginn der Einführungsveranstaltung am 27. September sei sie noch frei von jeder studentischen Verpflichtung gewesen und stand dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Anders zu beurteilen wäre die Situation allerdings, wenn es sich um eine vorlesungsfreie Zeit zwischen den Semestern eines laufenden Studiums gehandelt hätte.

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