Sturz im Altersheim: Pflegeeinrichtung muss nicht haften

Coburg. Stürzt ein Pflegebedürftiger in einem Heim, muss die Einrichtung die Behandlungskosten nicht übernehmen. Zwar sei ein Heim verpflichtet, auf die körperliche Unversehrtheit der ihm anvertrauten Bewohner zu achten, befand das Landgericht Coburg (Az.

: 11 O 660/09). Dabei müssten aber auch die Würde und die Bedürfnisse der Bewohner berücksichtigt werden.

In dem Fall wurde die Klage einer Krankenkasse gegen ein Pflegeheim abgewiesen. Die Kasse wollte 8000 Euro Behandlungskosten ersetzt haben, nachdem ein Heimbewohner beim Wechsel der Inkontinenzeinlage gestürzt war. Die Kasse vertrat die Auffassung, die Pflegekraft hätte Maßnahmen zur Vermeidung von Stürzen treffen müssen.

Das Gericht wies die Klage ab. Die Pflicht des Pflegeheims zum Schutz der Unversehrtheit der ihm anvertrauten Bewohner beschränke sich auf die üblichen Maßnahmen. Zudem habe der Mann bis zum Unfallzeitpunkt beim Gehen oder Stehen nicht gestützt werden müssen. dpa

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