Konto der getöteten Freundin geplündert

Trier/Kinderbeuern · Mord oder Totschlag? Darum wird es in dem gestern vor dem Trierer Landgericht begonnenen Prozess gegen einen 33-Jährigen gehen. Er soll seine Freundin im Januar in Kinderbeuern (Kreis Bernkastel-Wittlich) getötet haben, um an ihr Geld zu kommen.

 Kurz vor Prozessbeginn bringen zwei Justizwachtmeister den 33-jährigen Angeklagten in Handschellen in den Gerichtssaal. TV-Foto: Friedemann Vetter

Kurz vor Prozessbeginn bringen zwei Justizwachtmeister den 33-jährigen Angeklagten in Handschellen in den Gerichtssaal. TV-Foto: Friedemann Vetter

Trier/Kinderbeuern. Wehren konnte sie sich nicht. Sie war, weil sie es selbst wollte, mit den Händen am Bett gefesselt. Doch dieses Mal soll er die hilflose Lage ausgenutzt haben. Der 33-jährige soll die Altenpflegerin, mit der er seit neun Monaten im ersten Stock eines Mehrfamilienhauses in Kinderbeuern wohnte, mit seinen Händen bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben.
Weil die 27-Jährige noch immer atmete, soll der seit Oktober vergangenen Jahres arbeitslose Koch eine Mehrfachsteckdose vom neben dem Bett stehenden Fernsehgerät genommen und die Frau mit dem Kabel stranguliert haben. Da sie "noch immer nach Luft hechelte", habe der Mann ihr mit einem Steakmesser zwei Mal in den Hals gestochen, liest Staatsanwalt Eric Samel aus der Anklageschrift vor. Sie offenbart, was sich am Abend des 17. Januar in der Wohnung des Paares abgespielt haben soll. Mit äußerster Brutalität soll der aus dem saarländischen Wadern stammende Mann seine Freundin getötet haben.
Äußerlich unbewegt hört der auf der gegenüberliegenden Anklagebank sitzende Mann dem Staatsanwalt zu. Der 33-Jährige, leger in Kapuzenshirt und Jeans gekleidet, wirkt gefasst. Sein Verteidiger Andreas Ammer hat angekündigt, dass er ein Geständnis ablegen wird. Am ersten Prozesstag kommt es dazu nicht. Weil der psychologische Sachverständige fehlt, der die Schuldfähigkeit des Angeklagten beurteilen soll, ist nach der Verlesung der Anklageschrift nach zehn Minuten Schluss.
Der Mann habe die Frau heimtückisch und aus Habgier getötet, ist Samel überzeugt. Damit wären die für eine Verurteilung wegen Mordes notwendigen Merkmale gegeben. Hat sich die Tat so wie von der Staatsanwaltschaft dargestellt abgespielt, dann hat der 33-Jährige bewusst die Wehrlosigkeit seiner Freundin ausgenutzt, um sie umzubringen. Er hätte sie also heimtückisch getötet. Dass ihn seine Geldnot habgierig gemacht hat, liegt für Samel auf der Hand. Da hineingeraten sei der Vater eines 14-jährigen Sohnes, den er gemeinsam mit einer anderen Frau hat, wegen seiner Arbeitslosigkeit und seiner Sucht nach legalen Kräutermischungen (Legal Highs). Bereits kurz nach dem Tod der Frau habe er mit deren EC- und Kreditkarte Geld von ihrem Konto abgehoben. Am nächsten Tag soll er erneut mit der Karte zum Geldautomaten gegangen sein. Über 3000 Euro soll er so abgehoben haben. Unter anderem soll er sich davon eine Spielekonsole und ein Navigationsgerät gekauft haben. Prozessbeobachter gehen davon aus, dass Verteidiger Ammer seine Strategie darauf auslegt, die Mordmerkmale infrage zu stellen, um auf Totschlag zu plädieren. Dass der Angeklagte seine Freundin getötet hat, daran besteht für Ammer kein Zweifel. Aber womöglich nicht aus Habgier.
Für die Eltern der Frau, die in dem Prozess durch eine Anwältin vertreten werden, dürfte das eine schwer zu ertragende juristische Finesse sein, die das Geschehene nicht rückgängig macht. Für den Angeklagten geht es dabei um die Länge seiner Haftstrafe. Wird er wegen Mordes verurteilt, muss er lebenslang hinter Gitter. Bei Totschlag höchstens 15 Jahre.
Der Prozess wird am Montag fortgesetzt.

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