Echte Nebeneinkünfte sind selten

Trier · Die Auflistung von Nebeneinkünften der Bundestagsabgeordneten sollte kein Tabu mehr sein. Darin sind sich die Abgeordneten aus der Region weitgehend einig. Nur nicht darüber, wie weit die Transparenz gehen soll.

Trier. Bei der Frage nach mehr Transparenz und der Verschärfung der Veröffentlichungspflichten von Nebeneinkünften von Parlamentariern gibt es überwiegende Übereinstimmung bei den Bundestagsabgeordneten der Region. Sowohl die CDU-Politiker Bernhard Kaster (Trier) und Peter Bleser (Cochem), als auch der Trierer SPD-Abgeordnete Manfred Nink und die Linke Katrin Werner sind für mehr Transparenz bei den Nebeneinkünften der Parlamentarier.
Einzig der Dauner FDP-Abgeordnete Edmund Geisen ist eher zurückhaltend. "Eine völlige Transparenz von Einkünften steht im Widerspruch zu Persönlichkeitsrechten, Verschwiegenheitspflichten und Betriebsgeheimnissen", sagt Geisen. Derzeit müssen die Bundestagsabgeordneten ihre Einkünfte für jede einzelne Tätigkeit angeben, falls sie mehr als 1000 Euro im Monat oder 10 000 Euro im Jahr betragen. Die Angaben erfolgen stufenweise.
Stufe 1 umfasst einmalige oder regelmäßige monatliche Einkünfte von 1000 bis 3500 Euro, Stufe 2 Einkünfte bis 7000 Euro und Stufe 3 Einkünfte über 7000 Euro. Nähere Angaben zu den Einkünften, die sie neben ihrer Abgeordneten-Diät von derzeit 7960 Euro je Monat erhalten, müssen die Parlamentarier aber nicht machen. So gibt SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück, durch dessen Nebeneinkünfte die Diskussion über mehr Transparenz ausgelöst worden ist, auf der Internetseite des Bundestags zwar pflichtgemäß über 80 Vorträge seit 2009 an, die in die Stufe 3 der Veröffentlichungspflicht fallen, für die er also mehr als 7000 Euro erhalten hat. Wie hoch der Nebenverdienst durch Vorträge ist, muss er nicht angeben.
Der Dauner FDP-Abgeordnete Geisen plädiert dafür, dass stattdessen stufenweise das Jahres-Nebeneinkommen in Zehntausender-Schritten veröffentlich wird. Von einem solchen Stufenmodell hält Manfred Nink nichts. "Ich hätte kein Problem mit einer Vorschrift, wonach Parlamentarier auf Euro und Cent genau ihre Nebentätigkeiten offenlegen müssen", sagt der SPD-Politiker. Er selbst geht mit gutem Beispiel voran. In der Einkommensteuererklärung 2011 habe er folgende Angaben zu Nebeneinkünften gemacht: 1307,35 Euro als Mitglied des Kreistags Trier-Saarburg und 2900 Euro als Mitglied des Verwaltungsrates der Sparkasse Trier.
"Von den 620 Abgeordneten haben mehr als zwei Drittel - so wie ich - keine Nebeneinkünfte", sagt der CDU-Politiker Kaster. Seine Verwaltungsrattätigkeit bei der Sparkasse Trier sei ein Ehrenamt, die dafür gezahlten Sitzungsgelder würden von den veröffentlichungspflichtigen Nebeneinnahmen gar nicht erfasst werden. Steinbrück sei "in Stil und Ausmaß ein krasser Ausreißer", sagt Kaster. "Die Transparenz bei den Nebeneinnahmen ist deshalb notwendig, um zu sehen, ob noch das Mandat im Mittelpunkt der Tätigkeit steht und ob Interessenkonflikte bestehen können."
Das sagt auch Peter Bleser. "Es muss erkennbar sein, ob ein Abgeordneter eventuell besonders beeinflusst sein könnte." Die Diskussion über Nebeneinkünfte der Abgeordneten hält er für selbstverständlich: "Immerhin geht es um die Glaubwürdigkeit der von den Bürgern gewählten Vertreter."
Ähnlich sieht das auch die Trie rer Linken-Politikerin Katrin Werner: "Abgeordnete haben die Pflicht, den Bürgern mitzuteilen, mit welchen Nebentätigkeiten sie neben der Parlamentsarbeit ihr Geld verdienen." Das könne Aufschluss darüber geben, ob sie bei ihren Entscheidungen von wirtschaftlichen Interessen beeinflusst werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort