Stifte und Kalender für 25 Euro

Berlin · Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft - oder stimmen gnädig. Ob eine Kiste Rotwein, eine Einladung zum Abendessen oder die Reise zu einer Sportveranstaltung, vor einigen Jahren galt diese Form der Kontaktpflege höchstens als G'schmäckle. Die Zeiten sind vorbei.

(has) Um Korruption vorzubeugen, hat auch die Bundesregierung für ihre Beamten und Mitarbeiter Regeln erlassen, welche Zuwendung wann angenommen werden darf.

Gleichzeitig weiß sie aber nicht, wie häufig und in welcher Höhe es in der Vergangenheit Präsente gegeben hat. Das wiederum ruft jetzt die Opposition auf den Plan. Sie spricht sogar von "Vertuschung".

Kugelschreiber, Schreibblocks, Kalender oder Stoffbeutel gelten als "geringfügige Aufmerksamkeiten", wenn sie nicht mehr wert sind als 25 Euro. Dann dürfen sie von den Regierungsmitarbeitern unter "stillschweigender Zustimmung" ihres Dienstherrn angenommen werden. Alles andere ist genehmigungspflichtig. Bei prüfenden, überwachenden und kontrollierenden Behörden gilt indes eine Null-Euro-Regelung; auch geringwertige Zuwendungen sind nicht erlaubt. Und: "Bei Bewirtung durch Private dürfen nur Erfrischungsgetränke und Gebäck angenommen werden." Klingt rigide.

Zwei Disziplinarmaßnahmen, so die Regierung in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP, habe es 2008 gegeben, nachdem Verstöße gegen die Regeln bekannt geworden seien.

Zugleich wird eingeräumt, dass es keine Aufstellung über die Zahl der Geschenke, deren Wert, über Genehmigungen und Ablehnungen gebe.

FDP-Finanzexperte Volker Wissing ist alarmiert: Die Regierung habe mit 25 Euro eine Wertgrenze festgelegt, aber erfasse nicht, wie häufig die überschritten worden sei. "Was hat das für einen Sinn?", fragt er.

Die Bundesregierung sieht hingegen keine Versäumnisse: In der Bundesverwaltung habe man "korruptionsgefährdete Arbeitsbereiche" festgestellt und es gebe Ansprechpartner zur Prävention. Außerdem, so die Regierung, würden Mitarbeiter "flächendeckend" und regelmäßig sensibilisiert - und auch über die Konsequenzen bei Verstößen informiert.

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