Bürgerbeauftragter kann Alt-Dausfeldern nicht helfen

Auf der Suche nach einer Lösung für die ihrer Meinung nach unverhältnismäßig hohen Beiträge für den Straßenausbau auf der Dausfelder Höhe haben sich die Alt-Dausfelder an den Bürgerbeauftragten des Landes gewandt. Doch eine Lösung hat auch er nicht gefunden.

Prüm-Dausfeld. (ch) Seit Monaten wehren sich die Einwohner von Alt-Dausfeld gegen die Ausbaubeiträge, die für die Sanierung des Ardennenrings im Baugebiet "Dausfelder Höhe" demnächst anstehen. Ihrer Ansicht nach werden die Grundstücksbesitzer im alten Ort, deren Grundstücke größer sind als im neuen Ortsteil und die daher mehr bezahlen sollen, zu stark belastet (der TV berichtete mehrfach). Daher hatten sich die Einwohner an den Bürgerbeauftragten des Landes, Dieter Burgard, gewandt. Doch mit seiner Antwort sind sie nun gar nicht zufrieden. In seinem Schreiben kommt Burgard zu dem Fazit, dass das Vorgehen der Verbandsgemeinde "zumindest derzeit" nicht beanstandet werden könne. Diese hatte vor Jahren die beiden Orteile zu einer Abrechnungseinheit zusammengelegt.

"Das ist ein Witz", sagt der Dausfelder Alexander Strack. Vor allem verwundert ihn die zu schnelle Antwort des Bürgerbeauftragten. "Wir waren donnerstags bei ihm und schon am Montag ist das Schreiben rausgegangen", sagt Strack. Von daher könne Burgard die Situation gar nicht ausreichend geprüft haben. Außerdem gebe er in seiner Antwort eben genau die Position des Bauamts der Verbandsgemeinde Prüm wieder. "Unsere Argumente wurden nicht einmal angedeutet."

Das Büro des Bürgerbeauftragen betont auf TV-Anfrage, dass man sich um eine einvernehmliche Lösung bemühe. Das setze aber voraus, dass sich beide Seiten aufeinanderzubewegen können. Im Fall Dausfeld sei es aber so, dass für das, was die eine Seite weniger bezahlen müsse, natürlich andere zusätzlich aufkommen müssten. Von daher sei es schwierig, eine Lösung zu finden, die auch vor einem Verwaltungsgericht Bestand habe.

Natürlich seien die Ausbaubeiträge formaljuristisch wohl nicht angreifbar, sagt Strack. Dennoch seien sie ungerecht. In einer Bürgerversammlung im August war von bis zu 20 000 Euro die Rede. Und das sei noch nicht das Ende der Fahnenstange auf der Dausfelder Höhe, befürchtet Strack. Denn dort seien auch noch weitere Straßen in einem schlechten Zustand. Daher überlege man, so Strack, juristische Schritte einzuleiten.

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