Der Tümpel darf kleiner werden

Kyllburg · Ist dies das Ende des Streits um die Regenrückhaltebecken im Kyllburger Neubaugebiet Schodenbrunnen, der seit Jahren schwelt? Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord hat entschieden, dass das größere der beiden als überdimensioniert und unansehnlich kritisierten Becken umgestaltet werden darf. Ein Triumph für die Stadt, die lange für die Umgestaltung gekämpft hat.

 Das seit Jahren kritisierte Regenrückhaltebecken im Neubaugebiet Schodenbrunnen kann nun doch umgestaltet werden. TV-Foto: Nina Ebner

Das seit Jahren kritisierte Regenrückhaltebecken im Neubaugebiet Schodenbrunnen kann nun doch umgestaltet werden. TV-Foto: Nina Ebner

Kyllburg. Ein gut zwei Meter hoher Gitterzaun versperrt zwar den Weg, nicht aber den Blick auf die beiden Regenrückhaltebecken unterhalb des Neubaugebiets Beim Schodenbrunnen in Kyllburg. Und gerade dieser Anblick ist es, der vielen in der Stadt Kyllburg seit Jahren ein Dorn im Auge ist: Seit dem Bau der beiden Becken vor drei Jahren durch die Verbandsgemeindewerke hagelt es Kritik an den zwei großen Erdlöchern mit einem Gesamtvolumen von 1233 Kubikmetern - "Tümpel" nennen sie die Anlieger, die sich nach Ansicht der Stadt weder optisch noch von der Größe ins Landschaftsbild einfügen (der TV berichtete).
Dass die beiden Becken grundsätzlich gebraucht werden, um das Oberflächenwasser aus dem Rosenbergweg und dem darüber liegenden Neubaugebiet aufzufangen und einen kontrollierten Abfluss in den Korlesbach zu ermöglichen, ist unstrittig. Die Stadt allerdings hatte den Überschwemmungsschutz immer als überdimensioniert angesehen und für dessen Umbau gekämpft (siehe Extra). Mit Erfolg: Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord, die den Bau der beiden Becken vor drei Jahren genehmigt hatte, hat nun einen Änderungsbescheid erlassen, nach dem das größere der beiden nun doch umgestaltet werden darf. Damit aber trotz der Verkleinerung des Beckens noch genügend Regenwasser zurückgehalten wird, um einen starken Pegelanstieg des Korlesbachs zu verhindern, müssen auf jedem Privatgrundstück im Neubaugebiet Schodenbrunnen private Versickerungsmulden entstehen.
Pro Quadratmeter versiegelte Fläche muss auf einem Grundstück Platz für 50 Liter zur Versickerung geschaffen werden. Eine Lösung, mit der Kyllburgs Stadtbürgermeister Wolfgang Krämer gut leben kann: "Wir sind sehr zufrieden." Der Bebauungsplan in diesem Bereich schreibe die privaten Versickerungsmulden ohnehin schon vor, auch in der Baugenehmigung und im Kaufvertrag werden die Bauherren auf diese Bedingung hingewiesen. Von den 50 Baugrundstücken im betreffenden Neubaugebiet sind derzeit sechs verkauft, drei schon bebaut - inklusive Versickerungsmulden.
Genau diese privaten Regenrückhaltevorrichtungen sind es allerdings, die Klaus-Peter Klauck, Werkleiter der VG Kyllburg, skeptisch stimmen: Es müsse gewährleistet sein, dass in der Praxis tatsächlich jedes Privatgrundstück über eine funktionstüchtige Versickerungsmulde verfüge. "Das muss kontrolliert und überwacht werden", sagt Klauck. Das werde derzeit mit der Unteren Bauaufsicht bei der Kreisverwaltung geklärt, die für die Überwachung der privaten Abwasserbeseitigungsanlagen zuständig sei. "Fakt ist, dass das, was wir derzeit dort haben, dem Stand der modernen Technik entspricht", betont Klauck, "wenn wir das jetzt verändern, müssen wir sicher sein, dass es funktioniert, schließlich wollen wir ja nicht, dass später jemand einen Schaden hat".
Noch im April will der Werkleiter die offenen Fragen klären, danach soll der Werksausschuss darüber entscheiden, wie das Regenrückhaltebecken im Detail verändert werden soll. Die Kosten werden die Werke übernehmen müssen. Wie hoch diese ausfallen werden, steht laut Klauck erst dann fest, wenn es eine Detailplanung gebe. "Sechsstellig wird es aber wahrscheinlich nicht werden", glaubt der Werkleiter.Meinung

Kontrolle ist wichtig
Die Hartnäckigkeit der Vertreter der Stadt Kyllburg hat sich offenbar ausgezahlt. Das ungeliebte Becken wird aller Voraussicht nach umgestaltet - mit dem Segen der zuständigen Wasserbehörde. Mal abgesehen davon, dass die Werke vermutlich einen fünfstelligen Betrag für den Umbau in die Hand nehmen müssen, hat den Schwarzen Peter letztlich die Verwaltung des Eifelkreises: Sie muss künftig überprüfen, ob die privaten Entwässerungseinrichtungen zum einen ordnungsgemäß gebaut und zum anderen auch in Schuss gehalten werden. Insofern ist es nur richtig, dass die VG-Werke zunächst in Dialog mit dem Kreis treten, um eine sinnvolle Kontrolle sicherzustellen, bevor sie mit der Umgestaltung der Becken beginnen. Denn auch im Interesse der Stadt kann es nicht sein, wenn nachher Anlieger des Neubaugebiets über Hochwasserschäden klagen. Dann nämlich wäre der Ärger groß - und der Schuss wäre nach hinten losgegangen. n.ebner@volksfreund.deExtra

Auf Betreiben der Stadt Kyllburg stellte die Verbandsgemeinde im Februar 2010 einen Änderungsantrag bei der SGD Nord. Dieser scheiterte allerdings. Nach Überzeugung der Stadt trugen daran die VG-Werke Schuld, die sich im Begleitschreiben des Antrags negativ positioniert hatten. Die Stadt Kyllburg protestierte daraufhin Ende 2010 gegen den ablehnenden Bescheid der SGD und erhielt daraufhin die Möglichkeit, ergänzende Unterlagen vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass auch nach dem Umbau der Auffangbecken noch genügend Regenwasser zurückgehalten wird. Die Stadt stieß bei ihren Recherchen auf eine Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts: Dieses hatte 2001 das Entwässerungskonzept der Gemeinde Osburg (Kreis Trier-Saarburg) für rechtmäßig erklärt. Dort wird den Bauherren wie auch im Kyllburger Neubaugebiet Schodenbrunnen vorgeschrieben, auf den Grundstücken auf ihre Kosten private Versickerungsmulden anzulegen. Zur Kontrolle der Funktionstüchtigkeit der privaten Versickerungsvorrichtungen hatte es eine ministerielle Anweisung aus Mainz gegeben, wonach die untere Bauaufsicht der Kreisverwaltung für die Überwachung der privaten Abwasserbeseitigungsanlagen zuständig ist. neb

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