Ganz ohne Kippe geht’s nicht

Bitburg/Rittersdorf/Meckel/Brimingen · Glimmstängel, Kippe oder Sargnagel - die Zigarette hat viele mehr oder weniger schmeichelhafte Namen. Vor fast zehn Jahren ist das Nichtraucherschutzgesetz inkraft getreten. Seither ist unter anderem das Rauchen in Gaststätten stark reglementiert. Die Diskussion war groß. Und heute?

Bitburg/Rittersdorf/Meckel/Brimingen. Rund 700 000 Raucher lebten und qualmten 2009 in Rheinland-Pfalz, so Informationen des Statistischen Bundesamts - Tendenz sinkend. Vor fast zehn Jahren, im Oktober 2007, trat das sogenannte Nichtraucherschutzgesetz inkraft. Im Gesetz ist unter anderem das Rauchen in Gaststätten reglementiert (siehe Extra). So sollen Nichtraucher vor den schädlichen Auswirkungen des Passivrauchens geschützt werden - für die Wirte war und ist das Gesetz aber auch eine Hürde.
Der Verlust der Thekenkultur?


"Es ist schon komplizierter geworden", weiß beispielsweise Cornelia Herrig vom Gasthaus Herrig in Meckel. "Bei uns klappt es noch einigermaßen gut, weil ja laut Gesetz im kleinsten Raum der Gaststätte nach wie vor geraucht werden darf und unser Gastraum mit der Theke auch der kleinste Raum ist", sagt die Wirtin. Und trotzdem würden inzwischen viele Gäste zum Rauchen ins Freie gehen. Grundsätzlich, so Herrig, sei das ja sehr zu begrüßen. Doch störe es natürlich die Nachbarn, wenn in der Nachtruhe Leute vor der Tür stünden und sich unterhielten. Sie selbst ist Nichtraucherin, findet die Einschränkung für Raucher aber trotzdem schade. "Das Rauchen gehört zur Thekenkultur einfach dazu", sagt Herrig.
Dem schließt sich auch Christel Altringer vom Hotel Am Hohnersberg in Brimingen an. "Die Thekenkultur geht durch das Rauchverbot kaputt", sagt die Wirtin, die ebenfalls Nichtraucherin ist, als solche aber auch froh ist, dass ihr Hotel inzwischen komplett rauchfrei ist. "Wir hatten das Rauchverbot anfangs nur im großen Speisesaal", sagt sie, inzwischen aber sei es auf alle Räume ausgeweitet. "Das war bei uns ganz gut möglich, da wir nahezu komplett auf Übernachtungen mit Frühstück umgestellt haben und die Gaststube kaum noch genutzt wird", erklärt Altringer. "Für uns und auch die Mitarbeiter ist diese Umstellung sehr positiv", sagt sie, "und für die Raucher haben wir eine überdachte Terrasse." Es müsse also keiner im Regen stehen, so die Wirtin, wenngleich das gemütliche Beisammensein natürlich schon unter dieser Regelung leide.
"Mir wäre es lieb, wir könnten ganz auf das Rauchen verzichten, aber dann besteht die Gefahr, noch mehr Kunden zu verlieren", sagt Elvira Hammes, Betreiberin der Gaststätte Zum Bildchen in Rittersdorf. Da es in ihrem Gasthaus nur am Wochenende warme Küche gibt, hat sie es so geregelt, dass das Rauchen an den anderen Tagen erlaubt ist. Die Woche über darf in der Gaststätte also geraucht werden und wer am Wochenende kommt, muss mit seiner Zigarette vor die Tür.
"Wir haben uns mit dem Gesetz arrangiert", fasst Gereon Haumann die Lage zusammen. Er ist Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands Rheinland-Pfalz. Zur Einführung hätten manche Gaststätten mit Umsatzeinbußen vob bis zu 25 Prozent zu kämpfen gehabt. Teilweise sei das Gesetz für die Gaststätten der "Tropfen gewesen, der das Fass zum Überlaufen brachte, sodass sie dann schließen mussten". Dennoch ist Haumann inzwischen versöhnt: "Wo es nötig war, wurde inzwischen nachgebessert. Im Ländervergleich sind die Gesetze in Rheinland-Pfalz relativ liberal, und aus heutiger Sicht stehen wir gut da." Sich selbst bezeichnet der Präsident als "toleranten Nichtraucher". "Man muss aber auch an die Arbeitnehmer denken - für die ist das Schutzgesetz natürlich ein gesundheitlicher Vorteil."
Für die Stadtverwaltung sei das Gesetz inzwischen kein großes Thema mehr, sagt der Bitburger Pressesprecher Werner Krämer. Seit Einführung des Gesetzes habe es nur eine Anzeige gegeben, und diese liege bereits Jahre zurück. Krämer weist daraufhin, dass es seit Einführung des Gesetzes in der Stadt keine nennenswerten Veränderungen seitens der Gastronomie gegeben habe. Allerdings sei es "auffallend, dass die klassische Dorfkneipe immer seltener wird".
Was halten Sie vom Nichtraucherschutzgesetz, fast zehn Jahre nach der Einführung? Schreiben Sie uns eine E-Mail an
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Extra

Die im Mai 2016 eingeführten "Ekelbilder" auf Zigarettenpackungen sind nicht die ersten Versuche, den Deutschen das Rauchen abzugewöhnen. Ab 2007 wurden in den deutschen Bundesländern Gesetze eingeführt, die das Rauchen unter anderem in Gaststätten regulieren. Einige Länder, darunter Rheinland-Pfalz, erlauben die Einrichtung von abgetrennten Raucherräumen. Gaststätten mit einer Fläche von weniger als 75 Quadratmetern können das Rauchen außerdem erlauben, wenn keine Speisen angeboten und die Besucher über die Erlaubnis informiert werden. Andere Bundesländer führten teilweise generelle Rauchverbote ohne Ausnahmen ein. Bereits seit 1975 ist in Deutschland Hörfunk- und Fernsehwerbung für Tabakwaren verboten. Seit 2006 ist Tabakwerbung auch in Printprodukten und im Internet verboten. daf/wikipedia

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