Gemeinsam investieren und profitieren

Neuerburg · Der Verbandsgemeinderat Neuerburg prüft im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien die Vor aussetzungen für die Gründung einer Gesellschaft. Mit ihr könnten Kommunen gemeinsam von Windkraftanlagen profitieren - vorausgesetzt, sie sind daran interessiert.

Neuerburg. Der kleine Ort Emmelbaum hat zugestimmt. Er ist die erste Gemeinde der Verbandsgemeinde (VG) Neuerburg, deren Rat das Vorhaben auf der Tagesordnung hatte. "Interessensbekundung zur Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts" hieß der Punkt, bei dem es zunächst um die Frage ging, ob Emmelbaum grundsätzlich daran interessiert ist, sich gemeinsam mit anderen Gemeinden und der VG an einem Geschäftsmodell im Bereich der regenerativen Energien zu beteiligen. Zum Beispiel bei der Planung, der Errichtung und dem Betrieb von Windkraftanlagen.
Dieser Bereich soll in den kommenden Jahren bundesweit ausgebaut werden. Also auch im Eifelkreis, weshalb dort die einzelnen Verbandsgemeinden damit beschäftigt sind, ihre Flächennutzungspläne entsprechend zu ändern. Bevor nämlich neue "weiße Riesen" errichtet werden dürfen, müssen zunächst die Rahmenbedingungen angepasst werden. Wo also wie viele Räder errichtet werden können, ist derzeit noch völlig offen.
Viele Orte haben zu wenig Geld


Klar ist nur, dass es bereits jetzt viele Gebiete gibt, die aufgrund von Kriterien wie Naturschutz, Tourismus oder aber Wohnqualität tabu sind.Um dennoch auch die auf diese Weise ausgeschlossenen Gemeinden an dem lukrativen Geschäft mit regenerativen Energien zu beteiligen, hatte die Verwaltung zunächst geplant, einen verbandsgemeindeweiten Solidarpakt zu schließen. Das scheiterte allerdings an der fehlenden Bereitschaft zur Solidarität (der TV berichtete).
Die VG beabsichtigt deshalb nun die Gründung einer Gesellschaft. Und zwar in Form einer so genannten Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR). Da nämlich viele Gemeinden finanziell gar nicht in der Lage sind, im größeren Umfang in Windkraft zu investieren, könnten diese in der AöR ihre Kräfte bündeln, um gemeinsam Energieprojekte umzusetzen.
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung dem Vorhaben zugestimmt. In einem ersten Schritt soll zunächst ermittelt werden, welche Gemeinden interessiert sind.
Im Anschluss daran sollen die rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen geprüft und die Gemeinden darüber informiert werden. Und sollte sich das Vorhaben als wirtschaftlich erweisen, müssten dann die Gemeinden noch per Beschluss der Gründung der Gesellschaft zustimmen. Allerdings hängt die Wirtschaftlichkeit nicht nur von der Anzahl der teilnehmenden Gemeinden, sondern zwangsläufig auch vom zukünftigen Flächennutzungsplan ab. Das führt zu der Frage, inwieweit die Bereitschaft zum Beitritt die Änderung des Plans beeinflussen könnte.
Klare Vorgaben für Standorte


"Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun", betont VG-Bürgermeister Norbert Schneider. So gebe es klare Vorgaben durch den für die Gesamtregion Trier geltenden Raumordnungsplan. Zudem würden die Änderungen gemeinsam mit dem zuständigen Planungsbüro festgelegt.
"Diese Kriterien müssen gerichtsfest erstellt werden", fügt Schneider hinzu. "Wie und auf welche Art und Weise eine spätere mögliche Beteiligung von Gemeinden am Betrieb einer Anlage erfolgen kann, spielt hierbei absolut keine Rolle." uhe

Extra

Eine möglichst breite Verteilung der Investitionskosten und des Profits ist das Ziel der "Westeifeler Erneuerbare Energien Genossenschaft" (WEEG), an der sich sowohl Kommunen als auch Privatpersonen oder aber Unternehmen beteiligen können. Bei der Gründungsveranstaltung im November haben bereits mehr als 150 Privatpersonen sowie einige Gemeinden aus dem Nordwesten der VG Neuerburg einen Anteil für 500 Euro erworben. Hauptaufgabe der Genossenschaft ist es zunächst, an die für Windkraft relevanten Flächen zu kommen beziehungsweise die Grundstückseigentümer dazu zu bewegen, der Genossenschaft beizutreten. In welchem Umfang die WEEG danach beim Bau und dem Betrieb von Windkraftanlagen zum Zug kommt, hängt ebenfalls vom Ergebnis der derzeit laufenden Flächennutzungsplanänderung ab. uheExtra

Auf der Suche nach einem geeigneten Geschäftsmodell hat die VG-Verwaltung Neuerburg neben der Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) auch die Gründung einer Genossenschaft sowie einer GmbH & Co KG geprüft. Am wirtschaftlich sinnvollsten ist aus Sicht der Verwaltung allerdings die AöR, da hierbei im Gegensatz zu den beiden anderen Formen nur eine Beteiligung von Kommunen, nicht aber von Privatpersonen möglich ist. Der Gewinn kommt dabei also in vollem Umfang den beteiligten Gemeinden zugute, die dann wiederum die Möglichkeit haben, über eine Senkung der Steuern die Bürger zu entlasten. uhe

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