Kindesmissbrauch: Eifeler muss in Haft

Trier/Prüm · Die Gefängnisstrafe gegen einen 35-jährigen Mann aus dem Raum Prüm wegen sexuellen Missbrauchs (der TV berichtete) ist rechtmäßig. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Der Mann war vom Landgericht Trier zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden und hatte dagegen Revision eingelegt. Er war beschuldigt worden, in 211 Fällen die minderjährige Tochter seiner Lebensgefährtin missbraucht zu haben. Das Mädchen war erst zehn Jahre alt, als er sich erstmals an ihr verging. Er soll zudem dreimal versucht haben, den elfjährigen Sohn der Frau zu sexuellen Handlungen zu zwingen. Der Junge konnte sich jedes Mal entziehen. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision als unbegründet, das Urteil gilt. aff/fpl

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort