Urteil nach schwerem Missbrauch: Bundesrichter lehnen Revision ab

Trier/Karlsruhe · Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Revision eines 22-jährigen Mannes aus der Verbandsgemeinde Obere Kyll gegen ein Urteil des Landgerichts Trier als unbegründet verworfen.

Der junge Mann war im Dezember vom Landgericht wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu zweieinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Er soll zwischen Dezember 2012 und März 2013 insgesamt 20 Mal mit seiner damals 13-jährigen Freundin Geschlechtsverkehr gehabt haben.

Das Mädchen wurde schwanger. Im Dezember verhängte das Landgericht Trier dann die Strafe, die nun vom Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt wurde. Der BGH änderte aber die Strafe für die ebenfalls angeklagte und im Dezember zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilte Mutter des jungen Mannes: Sie soll den Verkehr zwischen ihrem Sohn und dem Mädchen geduldet haben. Als die 13-Jährige ihr von der Schwangerschaft erzählte, habe sie zudem massiv darauf gedrängt, das Kind abzutreiben. Die heute 15-Jährige entschied sich jedoch dagegen.

Die Mutter wurde wegen versuchter Nötigung und Beihilfe zu schwerem sexuellen Missbrauch verurteilt. Die Richter in Karlsruhe haben nun das Nötigungsverfahren eingestellt, die Bewährungsstrafe für die Mutter verkürzt sich dadurch auf neun Monate.

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