Rücksicht nehmen im Stadtwald Bitburg

Bitburg · Reiten und Radfahren im Wald sind laut Landeswaldgesetz nur auf Straßen und Waldwegen erlaubt. Diese gesetzliche Regelung gilt auch für den Bitburger Stadtwald.

Darauf weist die Stadtverwaltung Bitburg hin.Wer im Wald mit einem Fahrzeug unterwegs ist, kann mit einem Bußgeld bestraft werden.
Das Gesetz soll die Beeinträchtigung des Waldes minimieren und Waldschäden reduzieren. red

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