Von Hundekot, Müll und anderem Ärger

Bitburg · Trier hat eine, Wittlich auch und nun zieht Bitburg nach: Gefahrenabwehrverordnungen sollen helfen, gegen Müllsünder, frei laufende Hunde, Hundekot und andere Ärgernisse vorzugehen. Die neue Verordnung der Stadt Bitburg tritt am 1. Juni in Kraft. Ab dann können Verstöße mit Bußgeld bestraft werden.

Bitburg. Schon allein der Name klingt gefährlich: Gefahrenabwehrverordnung. In Rheinland-Pfalz gibt es solche Verordnungen in mehr als 160 Kommunen - darunter auch zahlreiche Städte und Verbandsgemeinden in der Region (siehe Extra).
Ziel ist die "Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung". So steht es im Entwurf der Gefahrenabwehrverordnung, die nun auch in Bitburg nach einem knappen Mehrheitsbeschluss des Stadtrats ab dem 1. Juni gilt. "Damit haben wir eine Handhabe, gegen Leute, die sich an die bekannten Ge- und Verbote nicht halten, vorzugehen", sagt Erich Grün, Leiter des Ordnungsamts.
Bußgeldkatalog in Arbeit


Der Ordnungsamtsleiter stellt derzeit die Bußgeldkataloge zusammen. Vorstellbar sind etwa 50 Euro, wenn Herrchen oder Frauchen ihren Hund im Stadtgebiet nicht an der Leine führen. Nur außerhalb des Stadtgebiets, etwa auf Kolmeshöhe oder im Königswäldchen, dürfen Hunde nach der Verordnung frei herumlaufen - vorausgesetzt, die Besitzer halten ihr Tier kurz fest, sobald ein anderer Passant vorbeikommt. Hundebesitzer, die die Hinterlassenschaften ihrer Pfiffis und Bellos nicht beseitigen, Müllsünder, die achtlos Zigarettenkippen, Flaschen oder Kaugummis wegwerfen, Jugendliche, die Spielplätze beschmutzen oder beschädigen, Trunkenbolde, die im öffentlichen Raum rumgrölen, Pflanzenbeete oder Blumenkübel ramponieren oder aber "die Notdurft außerhalb von Toiletten verrichten" sowie Campingliebhaber, die ihre Wohnwagen im öffentlichen Raum parken: Ab kommendem Monat können sie in Bitburg beim Ordnungsamt gemeldet werden.
Kritiker zweifeln an Umsetzung


"Verstöße dieser Art sind nur einzudämmen, wenn sie bestraft werden", sagte Agnes Hackenberger von der FBL, die das Thema auf die Tagesordnung gebracht hat. Liste Streit, SPD und Grüne stimmten der Initiative zu. "Der Spielplatz am Ostring ist ein einziges Hundeklo", sagte Johannes Roß-Klein (Grüne). "Vor 30 Jahren hätte ich noch gesagt, das ist was für Spießbürger. Aber wenn man sich auf den Spielplätzen umsieht, finde ich: Wir brauchen das leider doch", sagte Stephan Garçon (SPD). Auch Winfried Pütz (Liste Streit) fand: "Mit der Verordnung haben wir eine Rechtsgrundlage, die ermöglicht, gegen so was vorzugehen."
Sieben Gegenstimmen und vier Enthaltungen gab es von CDU und FDP zur Einführung der Gefahrenabwehrverordnung. "Die Frage ist, wie lässt sich das von wem kontrollieren", sagte Hans Jürgen Götte (FDP). Das war auch Peter Wagner (CDU) unklar: "Wenn das erfolgreich sein soll, führt es zu Denunziantentum."Meinung

Tropfen auf den heißen Stein
Es ist traurig, dass sich immer mehr Leute nicht an die Spielregeln halten und auf Straßen und Plätzen der Stadt normal finden, was sie auf eigenem Grund und Boden nicht dulden würden. Eine Gefahrenabwehrverordnung wird an dieser Rücksichts- und Achtlosigkeit nicht viel ändern. Solange sich die Stadt nicht in letzter Konsequenz auch Personal leistet, das regelmäßig kontrolliert, bleibt es bei einzelnen Beschwerden verärgerter Bürger - ein Tropfen auf den heißen Stein. d.schommer@volksfreund.de
Extra


Verordnungen zur Gefahrenabwehr gibt es von Trier, den Verbandsgemeinden (VG) Saarburg und Konz, Hermeskeil, Thalfang und Kell am See, der Einheitsgemeinde Morbach über Bernkastel-Kues und Traben-Trarbach, Wittlich, der VG Wittlich-Land bis nach Daun - und seit 2010 auch in der VG Irrel, die das als erste Kommune im Altkreis Bitburg einführte. scho

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